Wenn es eine ABE gibt die für das entsprechende Fahrzeug gilt, muss doch gar nichts eingetragen werden.
Also Felgengröße und Reifengröße und eben das entsprechende KFZ.
Daher nennt sich das ja auch Allgemeine Betriebserlaubnis.
Das ändert sich ja erst, wenn das Fahrzeug nicht mehr im Serienzustand ist und andere Veränderungen
vorgenommen wurden.
Wenn das entsprechende Fahrzeug nicht im original Zustand ist, dann muss (streng genommen) auch wieder
alles was eine ABE hat eingetragen werden, weil selten wurde etwas anderes als ein Serienfahrzeug als
Referenz genommen, um das Gutachten für die ABE zu machen.
Und dann darfst du "eigentlich" nur zur Abnahme fahren und nicht erst mal paar Wochen das Zubehör
"einfahren".