Beiträge von J&A

    Mag ja sein. Von Behörde an Privat. Wobei hier der supiwauwau neue Perso ja genau für so Dinge wie gemacht sein könnte. Oder die digitale Krankenakte...oder...oder...oder...

    Dass die Behörden untereinander faxen ist aber WESENTLICH sicherer als jede andere Kommunikationsform? Aha...na dann...

    Wir verkommen immer mehr zum Dritte-Welt-Land. In jedem Bereich irgendwelcher Infrastruktur. Ach nein... 4.Welt. Die 3. überholt uns grad im Transrapid. Und wir grinsen dämlich, weil uns irgend jemand sagt, dass es uns doch voll doll super geht.

    Dort gibt's ja auch Magnetventile zu kaufen. Grundsätzlich geht das schon.

    Praktisch hängt man aber an einer Lucas-Elektrik. :scream:

    Zitat

    Nur mal so zum nachdenken:

    Vor ca. 30 Jahren bei der Bundesmarine wurden die Motoren auf ca.65 C vorgeheizt,

    dann wurde der Öldruck mit einer externen Ölpumpe (elektrisch oder pneumatisch) , mittels Schalter aufgebaut.

    Schluss endlich wurde der Motor gestartet.

    Nuja...wenn bei der Marine der Antrieb ausfällt ist das verheerender als auf der Straße.

    Oder hat der ADAC auch hochseetaugliche Abschleppschiffe (Vor allem im 'Verteidigungsfall')?

    Zitat

    Also alle ....außer den Deutschen...

    Ja aber nur, weil die Gesundheitsämter die Ausweise nur faxen können, um sich das E-Mailporto zu sparen... :laughing:

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    Naja....an der Software scheitert's wenigstens nicht. :rotfl:

    GartenzaunNeuland und so... :thumbs_up:

    Das erinnert ja langsam an Startprozeduren von Vorkriegsfahrzeugen...also Pre-WW1 :tachometer:

    Dieses Accusump ist nix anderes als ein Blasenspeicher in der Hydraulik mit den selben Funktionen. Nur viel teurer, aber immerhin aus stylisch blau :starry_eyed: eloxiertem Alu.

    Alle, die bereits Schnappatmung bekommen, wenn am Ölpeilstab das Öl knapp über Maximum steht: Bitte nicht weiter lesen. :biggrin:

    Die Frage ist, wohin mit dem vielen Öl (immerhin gute 1,5-2 Liter bei 2/3 bis 3/4-Füllung des Speichers), wenn der Blasenspeicher leer läuft, wozu er ja da ist....

    Man fährt also sportlich einen englischen Kreisverkehr, das Ölsaugrohr saugt Luft, der Blasenspeicher leert sich. Sobald man zum Kreisverkehr rausgefunden hat (was dauern kann) befinden sich bis zu 2 Liter zu viel in der Ölwanne. Bis die gegen den Druck im Blasenspeicher abgepumpt werden, dauert das schon ein bisschen. Ich würde mal behaupten, so ca. 15-30 Sekunden, da ja auch der restliche Ölkreislauf weiter betrieben werden muss.

    Also wenn schon Aufwand, dann kann man gleich auf Trockensumpf umbauen.

    Das in Kombi mit einer elektrischen Ölpumpe wäre eine in allen Lebenslagen saubere Sache.

    Die Frage ist, ob eine Genehmigung für eine technisch bedenkliche Umrüstung im Nachhinein nicht doch entzogen werden kann.

    Stichwort Verkehrsgefährdung aufgrund Erkenntnisgewinn.

    Problem war ja, dass es in den 90ern Mode war Reifen auf sehr viel zu breite Felgen aufzuziehen.

    Das führte dann zu einigen Unfällen, weil es den Reifen von der Felge gezogen hatte.

    Dass die 7" breite Felge nur minimal breiter ist als der Reifen nominell hat (also letztlich nur die aufgedruckte Breite) ist unstrittig.


    Ich hatte einen ähnlichen Fall von Bestandschutz vs. behördlicher Willkür, wo man durchaus an einer Rechtsstaatlichkeit zweifeln kann.

    (Pickup als LKW offener Kasten zugelassen und vom damaligen Finanzamt mit Meterstab begutachtet und für richtig befunden. Nach fast 10 Jahren kam dann der Zoll letztes Jahr mit der Idee daher, dass das ja doch ein PKW sein könnte und wollte nachversteuern. Aus heiterem Himmel und rückwirkend für 1 Jahr. Die alten Unterlagen vom Finanzamt waren selbstredend natürlich nicht auffindbar. Also Kiste nochmals vorgeführt mit dem Ergebnis, dass es -oh welch Wunder!- immer noch ein LKW ist. Zum Thema Bestandschutz sagte ein konsultierter Anwalt, dass das keine Aussicht auf Erfolg hätte. Der Staat darf die Besteuerung ändern, wie er will. Was das für alle Arten von Verbrennerfahrzeugen bedeuten kann, kann man sich evtl. denken... )

    Hallo zusammen,

    habe ein Luxusproblem. :redface:

    Ich benötige das Baujahr für einen SPI anhand der VIN.

    Wie sich die VIN aufschlüsselt ist soweit klar und passt auch soweit.

    Letztlich geht die Aufschlüsselung wohl nur über die letzten 6 Ziffern.

    Hier die VIN: SAXXNNAYNBD12****

    EZ lt. Fzg.-Schein ist 1996.

    Hintergrund der Frage ist: Es wird für eine Veranstaltung das Baujahr 1995 benötigt.

    Klar, man kann es drauf ankommen lassen und sich iwi rausreden... :roll-eyes:

    Danke :smile:

    10" mag erledigt sein....aber die Weller 13" werden trotzdem spassig bei der nächsten HU.

    Grund: Es sind normalerweise Felgen in 7x13"

    Eine Breite von 7" schließt aber 175er Reifenbreite aus,

    da die Felge nominell nie breiter als der Reifen sein darf.

    7*25,4mm = 177,8mm

    Das wurde irgendwann in diesem Jahrtausend zum Nachteil vieler GTI- und krasse E30-Fahrer geändert. :scream:

    Kurzer Einwurf:

    theRocker schreibt von nachträglicher Postverzollung.

    Das ist natürlich umständlich und teuer.

    DHL sowie Fedex (und sicher auch UPS & Co) bieten schon seit Jahren direkten Abzug der Einfuhrabgaben an. Bei DHL funktioniert das über DHL Express.

    Ich bestelle seit mehreren Jahren Autoteile direkt in den USA bei einem Teilehändler.

    (Übrigens ein auch deutschsprachiger Webshop)

    Dort werden direkt im Webshop sämtliche Abgaben sowie Transportkosten berechnet.

    Alles über z.B. Paypal bezahlt under fertig.

    Voraussetzung ist natürlich, daß der Versender die Zolltarifnummern hinterlegt hat, wonach die Steuer berechnet werden kann.

    Aktuell hatte ich Fahrzeugteile am 22.12. abends in den USA bestellt und am 28.12. waren diese morgens um 8 da. Gesamtwert ca. 200.-- Euro. Also nicht unterhalb der Bagatellgrenze.

    Man muß keine Kohle bereit halten, man wird von keinem Zöllner abgeführt.

    Alles so easy wie bei Amazon.

    Wenn es also nicht funktioniert, liegt es in aller Regel nicht an den Paketdiensten oder deren horrenden Kosten, sondern an mangelhafter Vorbereitung des Versenders.

    Ich denke, hier sind die Insulaner noch am Anfang ihrer Lernkurve. Das wird von ganz alleine... oder eben nicht.... we'll see.

    Aus UK wird dann wohl der Versender den Nettobetrag ausweisen und die lokale Umsatzsteuer des Empfängerlandes separat ausweisen.

    Alles kein Hexenwerk.