Man muss unterscheiden zwischen Leuchtmitteleinsätzen und ganze Scheinwerfer.
Einsätze, die von H4-System (beim Mini) abweichen sind in aller Regel nicht für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Auch irgendwie klar, da ja Streuscheibe und Spiegel auf H4-Abmaße abgestimmt sind.
Ganze Scheinwerfer dagegen sind grundsätzlich für PKW (und Motorräder) eintragungsfrei erlaubt und zugelassen, sofern eine ECE-Prüfung vorliegt.
Nolden-LED-Scheinwerfer haben diese.
Man braucht hierfür auch keine Reinigungsanlage.
Einzig die Leuchtweitenregulierung wäre ein interessanter Streitpunkt für Fahrzeuge vor Bj. 1992 (?).
Für spätere Baujahre ist diese ja in jedem Fall Pflicht. Auch wenn man wiederum über eine LWR beim Mini streiten kann, da er ja nicht wirklich bei Beladung signifikant einfedert. Aber gut....
Nolden_Gesamtkatalog_Webansicht_08.pdf (noldengmbh.de)
Und ja, moderne Fahrzeuge mit aktueller Lichttechnik sind einfach nur nervig.
Diese Technik ist bei weitem noch nicht ausgereift, speziell wenn es um die Abblendautomatiken oder gar dieses schwachsinnige wahnsinnig tolle Matrixlicht geht. Das ist viel zu Reaktionsträge, als dass es im Straßenverkehr etwas zu suchen hätte. Ich weiß nicht, wo und wie die Hersteller die Zulassung dafür erreichen konnten, aber vermutlich wurde das im Zuge der peinlich genau durchgeführten Abgasmessung gleich mit erledigt. 
Besonders negativ fallen hier (mir) die Fahrzeughersteller südlich des dt. Laktritzäquators auf.