Bei dem beschriebenen Problem ist es für einen entsprechenden Anwalt eigentlich egal, ob Mini oder anderes Auto. Maßgeblich ist der Kaufvertrag und das dort beschriebene Objekt. Solltest Du im ADAC sein, nimm doch mal mit der Zentrale in München mit der juristischen Abteilung Kontakt auf. Die haben evtl. jemanden vor Ort, der bzgl. Autokauf/Haftung erfahren ist. Die Erstberatung bei einem Anwalt vor Ort kostet als Mitglied auch nichts, durch die Zentrale in München sowieso nicht.
Hatte ich bei einem anderen Fall dieses Jahr auch. Erstberatung durch einen Fachanwalt, über die private Rechtsschutz vermittelt, war kostenlos.
ZitatCh dachte als privater Verkäufer schließt man jegliche Gewährleistung aus.
Bei arglistiger Täuschung ist das was anderes.
Aber ein nicht schließender Kofferraumdeckel bei einseitigem Anheben- das kann jedes aktuelle Fahrzeug serienmäßig.
Heizung: War beim Moke Sonderausstattung und ist auch für einen Laien ein grob sinnlich wahrnehmbares Aggregat.
Rost: Ja gekauft wie gesehen. Wo liegt das Problem?
Ich habe eher den Eindruck, dass der Käufer nicht wusste, was er da kauft, um jetzt festzustellen, dass er doch lieber einen SLK hätte und den Vertrag (rechtswidrig) rückabwickeln will.