ZitatNicht ganz , Must trotzdem erst mal vor den Prüfer .
Voraussetzungen für die Zuteilung eines 07-Kennzeichens:
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und eine Oldtimer-Bewertung nach § 23 StVZO haben.
- Es ist eine Vollabnahme nach § 23 StVZO erforderlich, die auch als Verkehrssicherheitsnachweis dient.
Ja schon. Aber das sollte in dem Fall kein Problem sein, da das Auto allein einsatzbedingt in einem sehr guten Zustand sein wird.
Die Oldtimerbewertung hat nichts damit zu tun, ob das Fahrzeug eintragungsfähige Komponenten verbaut hat.
Die müssen nur zeitgenössisch und natürlich für das Fahrzeug bestimmt sein.
Ein Hotrod bekommt schließlich auch 07er