Zitat
Kaufvertrag bei innerhalb der BRD zugelassenen fahrzeugen oder wie ??
Nein. Immer. Bei keiner in Deutschland zugelassenen Karre ist die Zulassungsbescheinigung II eine Besitzurkunde. Egal ob Porsche, Fiat oder Lada.
Falls Originaler Kaufvertrag irgendwie auftreibbar, wäre das gut. Carte Grise wäre auch super. Beides sehr wahrscheinlich übersetzen lassen, Vollgutachten hast du ja, dann klappt das auch :thumpsup:
Ist nicht schwer, nur viel Rennerei.
Wesentlich vereinfachen würde das Ganze ja ein anderer Brief....was aber leider nur ginge, wenn die Karosse als Ersatzteil aus Frankreich gekommen wäre... 
Jaha, Europa ist voll und ganz eine Union mit freiem Warenverkehr und tollen einheitlichen Richtlinien und so! Sei froh, daß dir die Abgaseinstufung schnuppe sein kann.
Da ist's fast einfacher eine Karre aus dem Land der begrenzten Unmöglichkeiten zu holen. Wobei der freundliche Beamte damals die angegebenen cui (Kubikinch) auch nicht in ccm umrechnen konnte. 2,54³ in den Taschenrechner geben is ja auch sehr herausfordernd...man scheitert hier oft schon an Basismathematik 
Und u.a. auch genau wegen diesem heillosen Theater bleibt unser Franzosenmini französisch. Ausserdem spart man Kfz-Steuer, die es schlicht nicht gibt. Dafür steht der Tüv in Straßbourg den Deutschen in fast nix nach. 