ZitatEs ging nicht um eine universelle Feststellung '1. Lehrjahr', auch wenn sich das ganz spaßig liest, sondern es ging um eine normierte Aussage !
In der Tat lernt man das im 1. Lehrjahr beim Mechaniker.
Denn das ist die Grundlage für alles.
Daß man nur allein mit Schraubenbemessung auch Bücher füllen kann ist auch sicher. Auch Doktoren haben hiermit schon ihre (re)habilitation geschafft... ![]()
Soviel dazu. Es ist also keineswegs nur 'n Witz.
Fragt man heutzutage einen Azubi im 3. oder 4. Lehrjahr nach der (werkstattgemäßen) Kernlochgröße für zB. M20x2.5 bekommt man auch nur einen dämlichen sabbernden Gesichtsausdruck. Leider.
Im Tabellenbuch findet er's jedenfalls nicht.
Aber man lernt auch das im 1. Lj. Wenn man aufpasst.
Naja...Egal....
Hey, in Deutschland ist alles Normiert. ![]()
Grundlage der Bemessung ist wohl die DIN 18800.
Um die Aussage zu verifizieren, müsste ich das aber am Montag nachschlagen.
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Aber wie gesagt ist dies eine Werkstattformel, d.h. wer genaueres wissen will muß Zugversuche durchführen oder nachrechnen.
Das von MiniT zitierte H&R entspricht ca. 0,8x Nenndurchmesser.
Bezieht sich aber immer auf MINDESTtiefe bei bekannten Schraubenqualitäten (meist 12.9) und bekanntem Standardradnabenmaterial (sicher auch recht hochwertiger Stahlguß).
Das am Mini verwendete Bolzen/Mutternmaterial ist in aller Regel (gelinde gesagt) minderwertiger Stahl.
D.h. hier würde ich eher zu mehr als 1,0x D tendieren. Vor allem mit Spurplatten, die (unsachgemäß befestigt - d.h. zu wenig Vorspannung - nicht Anzugsmoment!) erhöhte Biegung auf die Bolzen zulässt.