Zitat
angemeldete Fahrzeuge, bei denen der Tüv länger abgelaufen ist (unter Vorbehalt 1 Jahr) müssen auch zur Vollabnahme.
Wei mein Vorredner schon schrieb (also dann eher Vorschreiber...) War das bei mir auch so. Hatte 23 Monate den HU-Termin vom Motorrad überzogen.
Der Prüfer sagte mir,d aß wenn ich erst nächsten Monat käme, würde ich mir die Rückdatierung sparen und ganz normal frisch HU kriegen.
also erst einen Monat später wieder hin....
Dieses sog. Vollgutachten ist jetzt nicht wirklich sooooo Hammermäßig.
Es kostet etwas mehr (ca. doppelte HU-Gebühr) und wirklich wesentlich strenger ist das auch nicht.
Der Kfz-Brief verfällt aber unter keinen Umständen. Damit weist sich das Auto ja schließlich aus. Du verlierst ja auch nicht deine Staatsbürgerschaft, nur weil dein Perso 3 Monate abgelaufen ist....