Dann schadet es auch nicht, wenn man als Käufer bei Abholung auf die schriftliche Fixierung des Kaufvertrages verzichtet.
Wobei der ja bei Wiederzulassung (zumindest in unser Vogsphere) von Amts wegen gebraucht wird.
Völlig abwegig wäre aber die Idee, dass der Käufer sich selber einen Kaufvertrag nach Gusto ausfüllen würde.
Also gerade zum Beispiel, wenn man eine Karre aus dem fremdsprachigen Ausland kauft und iwi einen Kaufvertrag auf Deutsch vorlegen muss....und so.
Das kann man echt nicht bringen!!!11!