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Die Garage dürfen sie mit unserer Genemigung auf die Grenze bauen und auf die andere Seite des Grundstücks, also zu uns hin.
Grenzbebauung lt. LBO (LandesBauOrdnung) -gibt'S auch im Internet als PDF- der Garage ist zulässig. Grundsältlich immer.
Dann gibt es gewisse Grenzabstände, die eingehalten werden MÜSSEN, egal wie groß das Grundstück ist. Für HAuptgenutzte Gebäude sind das in BaWü 3m.
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Bei der "Nachbaranhörung" haben wir mit einer Änderung der Bauhöhe (das ganze Haus soll 20cm tiefer als geplant)
Tiefer im Sinne von 20cm in -Z (also von oben nach unten?)
Sei doch froh. Normalerweise nutzt man die Firsthöhe möglichst aus.
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Problem ist, das die schon seit nem Monat da rumbauen, ohne den grünen Punkt zu haben, und ohne das die Sachen beim Landratsamt durch sind.
HÄ????? Ich hatte schon Schiß, als bei uns ausgehoben wurde, obwohl bei uns zwar der Rote Punkt da war, nur wir nicht dazu kanmen, den irgendwo ranzuhängen.
Das ist DEFINITIV ein Grund den Bau OHNE Weiteres Einzustellen. Wieso pennt euer Baurechtsamt?
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Dies Gaube ist auf dem geänderten Plan jetzt auch größer, als auf dem ersten.
Tja, da sollte man das Amt drauf aufmerksam machen. Denn als untergeordnetes Bauelement darf die eine best. Größe nicht überschreiten. Und definitiv ist NUR der Plan genehmigt.
Bei grünem Punkt gilt ganz nebenbei die HAftungsumkehr.
Das Amt prüft die Pläne nicht großartig auf ihre Richtigkeit und somit hat der Architekt die Nachweispflicht, dass das Gebäude nach der LBO und dem BEBAUUNGSPLAN erstellt wurde. Wenn nicht....darf ER zahlen.
Warum ist sein 1 Monat der Bau im Gange, jedoch kein grüner Punkt vorhanden? In BaWü kann man nach 14 Tagen mit einem Bescheid rechnen, ob genehmigt, oder nicht. Roter Punkt dauert i.d.R. 6-8Wochen.
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Wer ist für solche Sachen nach Bürgermeisteramt & Landratsamt zuständig?
Baurechtsbehörde, Bauamt, Gemeindeverwaltung,...oder das Landratsamt. Im Prinzip dort, wo der Plan eingereicht wurde und ihr eure Nachbarbefragungen herbekommen habt.
TIP: Lass dir den Bebauungsplan (Zeichnerischer und Schriftlicher Teil) für euer Wohngebiet kopieren und dann VIEL SPASS!!! 
Dort stehen dann ALLE Angaben drin, die Eingehalten werden müssen - es sei denn, sie wurden Schriftlich gegen Gebühr befreit.
(Dachneigung, Firsthöhe, Ziegelfarbe, Dachkonstruktionsart, Firstrichtung, Baulasten, Baufenster,....sonstige Auflagen,....)
Andreas