Die Frage ist, ob eine Genehmigung für eine technisch bedenkliche Umrüstung im Nachhinein nicht doch entzogen werden kann.
Stichwort Verkehrsgefährdung aufgrund Erkenntnisgewinn.
Problem war ja, dass es in den 90ern Mode war Reifen auf sehr viel zu breite Felgen aufzuziehen.
Das führte dann zu einigen Unfällen, weil es den Reifen von der Felge gezogen hatte.
Dass die 7" breite Felge nur minimal breiter ist als der Reifen nominell hat (also letztlich nur die aufgedruckte Breite) ist unstrittig.
Ich hatte einen ähnlichen Fall von Bestandschutz vs. behördlicher Willkür, wo man durchaus an einer Rechtsstaatlichkeit zweifeln kann.
(Pickup als LKW offener Kasten zugelassen und vom damaligen Finanzamt mit Meterstab begutachtet und für richtig befunden. Nach fast 10 Jahren kam dann der Zoll letztes Jahr mit der Idee daher, dass das ja doch ein PKW sein könnte und wollte nachversteuern. Aus heiterem Himmel und rückwirkend für 1 Jahr. Die alten Unterlagen vom Finanzamt waren selbstredend natürlich nicht auffindbar. Also Kiste nochmals vorgeführt mit dem Ergebnis, dass es -oh welch Wunder!- immer noch ein LKW ist. Zum Thema Bestandschutz sagte ein konsultierter Anwalt, dass das keine Aussicht auf Erfolg hätte. Der Staat darf die Besteuerung ändern, wie er will. Was das für alle Arten von Verbrennerfahrzeugen bedeuten kann, kann man sich evtl. denken... )