ZitatWie sieht es denn hier mit Vorschriften aus? Und wie steht es mit den McDonalds-Hügellandschaften - hat die schon mal jemand nachgemessen?
Hmmm...sind ja i.d.R. Privatgrundstücke und daher bist du auf denen ihrem Parkplatz wohl nur geduldet. Dich zwingt ja niemand, dort zu Parken. Öffentliche Straßen dagegen müssen von jedem "normalen Auto" befahrbar sein.
Ja, der Rampenwinkel hat's in sich... ![]()
ZitatMüssen / Dürfen Schlaglöcher demnach auch tiefer als 11 cm sein, bis man sich zwecks Schadenbehebung an die Stadtverwaltung wenden darf?
Ne, geht sicherlich auch früher, wenn dadurch der Verkehr beeinträchtigt wird....Aber wie gesagt...spätestens 5min. nach Beschwerdeeingang steht dann dort ein Schild...mehr nicht.