Ähem...solange die Verbreiterungen ABE haben, dürfte das unter gewissen Umständen kein Problem sein.
Vorschlag: Mit MPI-Verbreiterungen die Breitschlappen eintragen lassen und dann die Schmalen Abdeckungen drauf machen.
Es steht ja mit Sicherheit nirgends im Gutrachten, dass eine spezielle Verbreiterung nötig ist....meist steht da nur, dass auf genügend Abdeckung (--> Vorschirften beachten) zu achten ist....
Aber Achtung: auch nachdem die Felgen/Reifen eingetragen wurden, kann zB. die Polizei bei einer Verkehrskontrolle das Fzg. beim Tüv Vorführen lassen....und notfalls die Tüvplakette runterfetzen - sprich Kiste stilllegen.
Also nicht übertreiben ![]()
Andi