Das sagt Google:
Samenspender
Sollten-
-gesund sein
-nicht jünger als 20 und nicht älter als 40 Jahre sein
- in der Umgebung wohnen (wo die Samenbank halt ist), damit regelmäßige Besuche ohne größeren Fahraufwand möglich sind
- für mindestens 2 Monate in 7-14-tägigem Abstand hinkommen können, um Sperma zu spenden (Richtwert)
- einen Blutgruppenausweis oder entsprechenden Nachweis besitzen, bzw. anfertigen lassen
sollten nicht-
- häufig wechselnde Sexualpartner
- Drogenkonsum/Alkoholabhängigkeit
- Bekannte Erbkrankheiten in der Familie
- Homosexualität (aufgrund des statistisch höheren Risikos für sexuell übertragbare Erkrankungen)
- bekannter Träger von Infektionskrankheiten
Spenderzyklus und Vergütung:
Sind alle Tests positiv abgelaufen (1+2.Spermaprobe, Bluttests, Genitalabstrich), so werden weitere Spendetermine vereinbart.
Die Spendetermine erfolgen in der Regel wöchentlich bis 14-tägig, insgesamt sind bei einem Spendezyklus mindestens 6 Spendetermine notwendig. Für jede verwertbare Spende erhält der Samenspender insgesamt 75 €. Dabei werden zunächst 25 € bei dem nächsten Spendetermin für die verwertbare zurückliegende Samenspende ausbezahlt. 50 € werden dem Spender gutgeschrieben.
Zum Zeitpunkt der letzten Spende ist es notwendig, die Untersuchung der Genitalorgane mit Abstrichentnahme aus der Harnröhre zu wiederholen. Sechs Monate nach der letzten Spende wird die Blutentnahme wiederholt. Zeigen sich keine Auffäligkeiten, so erhält der Spender pro erfolgter, qualitativ verwertbarer Samenprobe weitere 50 € und der Spendenzyklus ist abgeschlossen (z.B. insgesamt für 6 verwertbare Spenden 6x 25 € + 6x 50 € = 450 €) Je nach Bedarf und Blutgruppe, kann evtl. ein weiterer Zyklus begonnen werden.
Sollte eine Samenspende nicht die notwendigen Qualitätskriterien zum Einfrieren erfüllen, kann die Spende wiederholt werden. Der Spender erhält erst dann 25 € Entgelt, wenn die Spende qualitativ in Ordnung ist. (Eine Samenprobe optimaler Qualität erhält man, wenn in den letzten 3-5 Tagen kein Samenerguss erfolgt ist. Der letzte Samenerguss sollte aber nicht länger als zehn Tage zurück liegen).
Wird ein Spendezyklus von Seiten des Spenders vorzeitig beendet oder werden die Vertragsbedingungen von Seiten des Spenders nicht eingehalten, so ist die bis dahin ausbezahlte Aufwandsentschädigung vollständig an die Samenbank zurückzuerstatten.
Der Spender ist ferner dazu verpflichtet, die Samenbank im Falle des Auftretens von bisher unbekannten Erbkrankheiten in seiner Familie zu unterrichten. Ebenso soll der Spender Vorkehrungen treffen, damit die Samenbank im Falle seines Todes informiert wird.
Hmmm, ganz schön kompliziert 