Beiträge von ibinsnur

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    - weitestgehend uninteressant

    für ihn aber nicht;

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    - zu viele faktoren diesen wert beeinflussen

    welche bitte?

    mein gott, dann sind es halt ein paar verschiedene reifen und von mir aus fährt ned jeder 3,44, aber einen richtwert kann man wohl sagen.

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    (man muesste mehrere messungen machen und dann mitteln)

    er wirds ja ned auf die 1/100 sekunde brauchen ... und es soll mir keiner erzählen, dass noch keiner mit einem derartigen motor die beschleunigung noch nicht gemessen hat?
    witzigerweise muss ich aber zugeben, das wir selbst noch ned zum messen gekommen sind, allerdings befinden wir uns auch erst in der einfahrphase ...

    der schlüssel zum erfolg oder misserfolg wird früher oder später die interessensabwägung sein ... d.h. einschränkung des verkehr zugunsten der umwelt - vielleicht ist doch eventuell der umwelt anders/besser zu helfen;

    das letzte wort wird i.a.R. euer verfassungsgerichtshof sprechen ...

    und ich denke musterprozesse/verfahren werden sicherlich von den diverse interessensvertretungen (adac, und was weiss ich alles was es bei euch gibt :D ) durchgezogen werden; und hier sicherlich bis rauf zur letzten instanz. rate jedem "privaten" davon ab, selbst den streit vom zaun zu brechen ...

    das kann ich toppen;

    ich hatte mal 2 altersheiminsassen vor mir; der 93 jährige (der in super verfassung war) verletzte einen 76 jährigen schwer;

    im prinzip gab er ihm aber nur einen stoss, der andere fiel von der bank und brach sich den oberschenkel :eek:

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    Ich glaube das war es, was Peter geklärt haben möchte - Kaufverträge iSd § 433 BGB Privat zu Privat.

    und das habe ich eigentlich (auf)geklärt; ohne ausschluss oder einschränkung haftet auch ein privater nach den gesetzlichen bestimmungen - bis zu 2 jahren; will er das nicht, dann muss er sie ausschliessen/einschränken. ;)

    i glaub wir driften etwas vom thema ab, denn produkthaftung hat mir gewähr nicht sehr viel zu tun - hier (produkthaftung) geht es um drittschadenliquidation mehr oder weniger ... bzw. um mittelbare schäden. (nicht um schäden am teil selbst)

    aber ich meine nun deinen standpunkt verestehen zu können; du meinst bei einem kauf des alltäglichen lebens wäre diese "automatische" sachmängelhaftung problematisch?

    die gewähr bezieht sich zum unterschied zu einer garantie ja nur auf die bedungenen (zugesicherten) eigenschaften; (garantie besteht ja zumeist in einer funktionsgarantie);

    wenn also nun private irgendeinen krimskram um kleines geld kaufen (häufig auf flohmärkten zu beobachten, wenn auf beiden seiten wirklich private stehen), dann kauft man zumeist ja wie gesehen; und hier kann keine gewähr greifen, da ja vom verkäufer keine eigenschaften aufgezählt wurden; hätte hingegen ein verkäufer (ohne arglist) gesagt, die lampe sei antik und damit 100 euro wert, und würde der käufer im nachhinein draufkommen, die lampe wäre "nur" barock und nur 70 euro wert, dann hätte derkäufer sämtliche ansprüche aus der gewähr (z.b. differenzschadenausgleich, nachbesserung (wird hier schwer möglich sein) und sogar ein rücktrittsrecht;
    davon abgegrenzt bei bewusster täuschung durch den verkäufer sogar noch irrtumsanfechtung und co.

    dass das ganze beweistechnisch ohne schriftlichem kaufvertrag natürlich sehr problematisch macht, steht auf einem anderen blatt. die rechtsprechung legt zumeist auch garantieausschlüsse von privaten auch als gewährleistungsausschluss aus, um private etwas zu schützen.

    hoffe niemanden damit gelangweilt zu haben. ;)

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    st das derVerkäufer für ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN gewährleistet, wenn er die Eigenschaften kennen musste.

    das is jetzt aber etwas anderes;

    denn wer er etwas zusichert (bedungene eigenschaft), dann übernimmt er damit auch die gewähr für genau diese eigenschaften;

    darum sind 90% der ebay sätze wie "ich schliesse gewähr und garantie aus" und aber zugleich in der beschreibung schreiben, dass das teil neu sei und unbenützt und was weiss ich noch alles, rechtlich nicht nur problematisch, sondern schlichtweg falsch!

    denn wer einem anderen auch per artikelbeschreibung zusichert, dass es diese und jene eigenschaft hat (neu, km-stand, ...), dann kann er für diese genannten punkte die gewähr nicht ausschliessen.

    hier jedoch ging es doch allgemein um die frage ob private die gewähr ausschliessen dürfen/müssen. und wer nunmal auch als privater nicht haften will, der muss sie ausschliessen; von vornherein bzw. gesetzeswegen kommt sonst die gewähr immer zum zuge.

    Urteil des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau (AZ: 1 C 730/04)

    hier wurde garantie (und das gericht schloss analog dazu auch die gewähr) nachträglich ausgeschlossen; und aus diesem ausschluss her konnte der käufer nicht zurücktreten vom vertrag. würde ein privater nicht von vornherein die gewähr nicht ausschliessen brauchen, dann hätten die beiden auch nicht streiten brauchen, ob der ausschluss zu spät war! :)

    war der erste link, den ich bei "euch" unter privatkauf und gewähr gefunden habe, aber egal - auch die richterliche rechtsprechung geht bei euch in diese richtung; teilweise sogar noch weiter, wo ein ausschluss selbst unter privaten nicht vereinbart werden durfte - geht dann aber schon in die richtung arglistige täuschung.

    fakt ist nunmal, gewähr gilt kraft gesetz immer, ausser sie wird (gesetzeskonform) ausgeschlossen.

    deswegen kann man die gewähr ja ausschliessen?

    welchen sinn hätte dann ein bürgerliches!!! gesetzbuch, welches ja zum grossteil der privatrechtsbeziehungen regelt?

    aber sieh selbst: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%C3%A4hrlei…uf)__f6754.html

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    Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren).

    das muss ich etwas klarstellen; den genauen § bei euch im bgb kenn ich nicht, aber die gewähr bei uns in .at ist z.b. im abgb geklärt, und dieses gilt auch für private - d.h. wird nichts anderes vereinbart, dann gilt die komplette!!! frist von 2 jahren (allerdings sind diese gesetze dispositiv, sprich, die können "frei" vereinbart werden; in den diversen konsumentenschutzgesetzen ist jedoch ausdrücklich geregelt, dass händler gewähr nicht ausschliessen können bzw. unter umständen nur einschränken dürfen (bei gebrauchtfahrzeugen älter als ein jahr z.b.)

    also genau umgekehrt wie oben erklärt; gewähr gibt es immer, ausser deren ausschluss oder einschränkung wird vereinbart!

    gilt genauso auch bei euch in .de

    also wenn es ihm nur daran geht etwaiige regressansprüche zu erschweren, dann ist das

    1. fast schon unseriös und
    2. ist er von seinem produkt nicht überzeugt

    und wie hier oben schon wer geschrieben hat, die rechtsform spielt für den erfolg eines unternehmens eine untergeordnete rolle. und auch die angedeutete "persönliche" haftung trotz gmbh wird fast schon vorsorglich von der staatsanwaltschaft "überprüft" - stichwort "fahrlässige krida" ...

    naja, ein bisschen "tricksen" kann man bei uns am festland (ich red insbesonders von .at) auch - davon abgesehen ist bei euch in .de die stammeinlage einer gmbh weniger hoch als unsere 35.000 euro. (glaub ich)

    normalfall:
    1. min. die hälfte der einlage ist in bar zu zahlen, der rest kann eine sacheinlage (kfz, maschinenpark, ...) sein!
    2. bei bareinlage sind eben nur diese 17.500 euro sofort einzuzahlen

    3. unter besonderen umständen kann die gesamte einlage aus sacheinlagen bestehen ...


    weiterreichend ist auch die möglichkeit einer gmbh & co K(E)G zu erwähnen, die als "personengesellschaft" steuerliche vorteile gegenüber kapitalgesellschaften genießt.

    nicht zu vergessen ist aber auch der umstand, dass "wirkliche" personengesellschaften kreditwürdiger sind und damit bessere konditionen (z.b. bei banken, lieferanten) bekommen. ausserdem spricht die statistik für personengesellschaften (bzw. natürlich einzelfirmen), da die weniger in konkurs gehen als gmbh und ähnliche ...

    allerdings wird sich die mentalität in zukunft sicher richtung ltd. verlagern, man will unternehmensgründungen erleichtern (und auch bei personengesellschaften die haftung beschränken) - der angespannte arbeitsmarkt lässt grüssen - also einfach 2 jahre in etwa gedulden ...