Beiträge von ibinsnur

    als anhaltspunkt zum nachdenken:

    streitwert wird hier wahrscheinlich weit im 6stelligen eurobereich liegen - die marke "mini" ist ja international sehr bekannt. und nachdem man ja nicht nur ein erstgerichtliches urteil haben will, sondern zum bgh kommen will, sollte man schon in etwa. € 100.000.- einkalkulieren (gerichtskosten und eigener und gegnerischer anwalt). wobei durch sicher einzuholende gutachten diese kosten noch um einiges steigen werden.

    ok - und wer nun bereit dieses kostenrisiko zu tragen?

    dass die motorenwerke nicht in jeder der 42 oder 43 klassen von nizza das wort "mini" schützen konnten, dürfen wir der bedeutung des wortes "mini" - klein, zuschieben. rolls royce hingegen ist klassenübergreifend geschützt bzw. glaub ich "walkman" auch. deswegen darf jemand in autobranchenfremden unternehmen ebenfalls mini verwenden.

    eines muss man aber auch dazusagen: ich bin zwar nicht so bewandert bzgl. eurer rechtsprechung, d.h. welche verfahren bisher wirklich durchgezogen wurden. hat sich bisher jemand getraut sich gegen bmw aufzulehnen - sprich, sich nicht einer ev und co zu fügen und es auf ein urteil hat ankommen lassen? mir ist bisher noch kein fall bekannt? (würde mich aber freuen, wenn mir jemand so einen zeigen könnte); bisher hat sich jeder alleine schon von den drohungen einschüchtern lassen. wer weiss, was ein gericht wirklich auf den einzelfall bezogen entscheiden würde. deswegen könnt ich mir als einzige möglichkeit diejenige vorstellen, dass man nicht unterschriften sammelt, sondern euros sammelt und damit einen prozess finanziert. sozusagen als exemple. wie das dann andere mitbewerber sehen, wenn sozusagen ein minihändler herausgegriffen wird und unterstützt wird, sei dahingestellt. aber das wär wohl die einzige möglichkeit, klarheit sich zu verschaffen und ein breites publikum anzusprechen.

    und BMW wird sich kooperativer zeigen, wenn man sie öffentlich unter druck setzt?

    unser pech ist nun mal, dass bmw das wort "mini" für den neuen nun mal braucht. auf der betriebswirtschaftlichen ebene kann ich bmw verstehen. dass die bayern aber in der vergangenheit nicht unbedingt ein glückliches händchen im bezug auf "marken"rechte zeigte, ist auch hinlänglich bekannt.

    mein vorschlag daher: nicht druck erzeugen, sondern sich selbst kooperativ zeigen. andere möglichkeit besteht nun mal nicht. und nicht hoffen, dass wenn sich 5000 mini fahrer sich beschwerden, weniger leute bmw produkte kaufen, und damit wirtschaftlichen druck auf die motorenwerke erzeugen.

    nicht viel, außer hoffen, dass bmw die verlängerung ihrer rechte mal übersieht ...

    oder nur teile kaufen/vertreiben, die nicht in den schutzbereich fallen ... das wird beim unterfahrschutz leichter sein (weg mit dem wort), hingegen gerade bei emblemen nicht so leicht fallen ... oder wir machens so die chinesen, verwenden praktisch die gleichen logos, nur statt mini steht halt nimi drauf oder so :D

    also er ist zwar preislich gesehen, etwas in der gehobeneren klasse, allerdings finde ich ehrlich gesagt zumindest die dokumentierte arbeit sehr gut ... ab DU allerdings persönlich einen auf den ersten blick wirklich gut restaurierten mini suchst (und damit mehr als 5000 euro investieren willst), oder ob dir ein durchschnittlicher mini mit 2-3000 euro reicht, das musst du wissen. bzw. ob dir eine ersparnis durch das h-kennzeichen bleibt.

    es wundert mich schön langsam wirklich wie "leicht" man bei euch einen fremdmotor eintragen könne ... kann ich aber trotzdem so nicht ganz glauben (dass es so leicht sei, wie ober mir dargestellt wurde)

    bei uns in .at ist selbst die eintragung eines 1300er statt eines 850 nicht ohne ... und das bei einem baujahr 70! (und bei uns wurden abgasmessungen auch erst 71 eingeführt)

    1) zuerst mal braucht man eine freigabe von rover oder ein gutachten eines ziviltechnikers, ob der rest vom mini überhaupt den stärkeren motor verträgt (ja, trotzdem es serienmässig die minis mit über 70 ps und 1300er gegeben hat!), daran gekoppelt natürlich die auflagen (z.b. bei uns bkv + scheibenbremsen - aber eigentlich problemlos) - also ist hier bei uns in .at praktisch (ganz offiziell bei einem 16v umbau) schluss

    2) bräuchte man die bestätigung über den fachgerechten einbau einer fachwerkstatt

    3) dann darf der mini nicht lauter werden

    4) v-max muss berechnet/erfahren werden

    5) und jetzt kommt der eigentliche hammer - bei fahrzeugen in .at, welche eine leistungssteigerung über 30% erfahren haben, muss eine einzelgenehmigung stattfinden - und das heisst bei uns, dass die AKTUELLEN abgasgrenzwerte (euro 4) eingehalten werden müssten!!!
    um diese klippen zu umschiffen muss man um eine ausnahmeregelung von der einzelgenehmigung aus technischen gründen ansuchen!!! (falls es jemanden wirklich interessiert bin ich gerne dazu bereit einmal erschöpfend dieses thema zu bereden).

    und das ganze wohlgemerkt nur bei einem umbau von 850 auf 1275 ...

    hast du denn 1000er denn schon? oder müsstest du ihn erst besorgen?
    ein 1300er ist auch nicht viel teurer ...

    wenn ich schon so nen aufwand betreiben würde und in keiner klasse unter 1000 ccm bleiben müsste, dann würd ich doch einen 1300er als ausgangbasis nehmen.