Zitat von El GazolinoHabt ihr Clowns ....
ich denke mal, du meinst es nicht so, wie das jetzt rüberkommt.
Zum Thema Ruhestörung: Wessen Ruhe störe ich denn, die des Polizisten beim Dienst :eastgrin: ? Wo kein Kläger, da kein Richter dachte ich immer. Wenn kein Anwohner sich beschwert, dann liegt doch auch keine Ruhestörung vor.
Um mal zum Thema Licht zurückzukommen. Gibt es nicht sogar neuerdings ne Vorschift, die bestimmt, wie tief minimal der Lichtaustritt am Fahrzeug sein darf? Ich glaube irgendwas mit 50cm oder so. Also tiefer als 50cm vom Erdboden dürfen die Scheinwerfer nicht sein. Damit wollen die wohl den ganzen tiefergelegten Fahrzeugen herr werden.