Nur an besonders hasenfüßigen Zeitgenossen mögen Zweifel nagen. Was wäre, wenn die Hersteller sich irren? Auto-Ingenieure und -Marketingexperten sind zwar fast unfehlbar. Aber schließlich hatten sie nur sehr wenig Zeit für ihre Tests - von den Presseberichten bis zur VDA-Klarstellung vergingen nur wenige Tage. Was wäre, wenn ein Auto nach einigen tausend Kilometern Biosprit-Kur doch seinen Geist aufgibt?
Auch dann muss man sich keine Sorgen machen, die Rechtslage ist eindeutig: Der Halter muss vor Gericht lediglich nachweisen, dass sein zehn Jahre altes Auto den Defekt mit hundertprozentiger Sicherheit wegen des Biosprits erlitten hat - und nicht aufgrund von Alterserscheinungen. Wenn er dies - sowie sein Tankverhalten der vergangenen fünf Jahre - lückenlos dokumentieren kann, gibt es überhaupt kein Problem. Dann kommt der Hersteller selbstverständlich für den entstandenen Schaden auf.