Zum Luftfilterkit K&N 57i nur so viel:
Zitat von allbrit.de
Wie uns soeben mitgeteilt wurde verlieren alle Teilgutachten der Mini 57i Kits nach dem 31.12.2005 ihre Gültigkeit.
Hintergrund ist die EU Richtlinie RL 70/220/EWG wonach ein Nachweis des Abgaszykluses für geänderte Luftfilter erforderlich ist.
In der Kürze der Zeit kann dieser Nachweis von K&N für die vorhandenen Gutachten nicht erbracht werden. Ob und in welchem Umfang dieses nachgeholt wird ist noch unklar, insbesondere weil dadurch K&N erhebliche Prüfkosten entstehen. Bestehende Eintragungen und Eintragungen bis zum 31.12.2005 sind davon nicht betroffen.
Ich fahr den K&N-Einsatz im (fast) originalen Gehäuse. Angeblich soll ein verdreckter K&N-Einsatz immer noch besser "atmen" können als ein neuer Papierfilter.
Und auf diese Weise wird der Mini auch nicht lauter und bleibt "legal". 
Drunter die RC40 seitlich (ohne VSD), zwar "illegal" (keine ABE), aber unauffällig. 