HMMMMAHlzeit... (Brotkrumen in der Tastatur gehabt, Shifttaste klemmt)
Zum Thema Gewerkschaften nur eines: wenn ihr als Arbeitnehmer in einer Firma niemanden habt, an den ihr euch wenden könnt, wenn euer Arbeitgeber gesetzwidrige oder zumindest sittenwidrige Regelungen aufstellt und euch nur ein Rechtsanwalt und das Arbeitsgericht helfen kann, wäret ihr froh, wenn es jemanden gäbe, der solchen Knebelverträgen von vornherein einen Riegel vorschiebt!
Ich weiß, wovon ich rede, habe meinen AG schon vor's Arbeitsgericht schleifen müssen. Sonst wäre ich jetzt seit knapp zwei Jahren arbeitslos.
Beispiel einer sittenwidrigen Regelung in unserer Firma:
Zitat
... Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechstpflicht. Aus dessen Zahlung können für die Zukunft keinerlei Rechte hergeleitet werden. Mit der Entgegennahme der Zahlung werden vorstehende Bedingungen anerkannt...
Gesetzlich fakt ist, falls im Arbeitsvertrag keine Regelung über die Zahlung von Weihnachtsgeld getroffen ist, gilt folgendes: Bei einer dreimaligen hintereinander gefolgten Zahlung von Weihnachtsgeld gilt diese als sozusagen vertraglich gesichert, d.h., wurde in drei aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gezahlt, habe ich auch in den darauffolgenden Jahren einen Rechtsanspruch darauf.
Mit diesem oben zitierten Begleitschreiben verzichte ich aber bei Annahme des Geldes auf meinen juristischen Rechtsanspruch auf die folgenden Weihnachtsgeldzahlungen! Nehme ich das Geld aber nicht an, dann habe ich ja sowieso keines erhalten, womit sich auch kein Rechtsanspruch begründen kann.
Dieses Schreiben gab es zu jeder Zahlung von Weihnachtsgeld, wobei es diese nach Gutdünken des Arbeitgebers mal und mal nicht gab. Letztes Jahr waren es 50 € Brutto... Aber immerhin.
Ich habe dieses Schreiben meinem damaligen Rechtsanwalt gezeigt, der hat nur den Kopf geschüttelt und gefragt, ob ich klagen möge. Habe darauf verzichtet, sonst wäre ich schon 1998 arbeitslos gewesen...
Und so umgehen viele AG geschickt Gesetze, die den Arbeitnehmer vor Willkür schützen sollen. Zumindest ist es hier in Ostdeutschland so.
Deswegen seid doch froh, wenn es eine starke Lobby auch für den Arbeitnehmer gibt. Und ich finde es richtig, wer Gewerkschaftsmitglied ist und Beiträge zahlt, soll im Streikfall auch sein Streikgeld bekommen.
Und Steffen: woher weißt du denn, wie es damals im FDGB war? Bei seiner Auflösung warst du gerademal 14 Jahre jung! Und mit Sicherheit weder Mitglied noch kanntest du (außer deiner Mutter) eines.
Ich war damals Mitglied, von 1984 bis zum Ende, habe brav meinen kleinen Beitrag entrichtet, aber davon wirklich nichts gehabt. Weil es in der DDR kein Streikrecht gab! Und auch keine unabhängigen Gewerkschaftsvertreter. Sonst hätte ich meinen damaligen Chef schon 1986 auf's Korn genommen, weil er versucht hat, als mein Mentor meine abschließende Prüfungsarbeit zu boykottieren. Sollte alles nach der Arbeitszeit machen, obwohl es anders geregelt war. Wollte sie nicht Korrektur lesen und hat versucht, mir in der Verteidigung mehrere Fallen zu stellen.
Da war kein Gewerkschaftsvertreter, an den ich hätte mich vertrauend wenden können. Der FDGB war wirklich nur Schwindel, der hat nix, aber auch gar nichts für die Belange der kleinen Arbeiter getan.
Im Gegensatz dazu finde ich die heutigen Gewerkschaften, seien sie auch noch so groß und aufgebläht, immer noch um vieles besser und engagierter.
hmmmmmmmmm