Veit: Daß du als alter Wessi (sorry) und auch noch Schwabe (? Nochmal sorry) das bundesdeutsche Steuerrecht noch nicht verstanden hast und es nun ein dummer Ossi dir auch noch erklären sollte...?

Ich mach es mal etwas einfach.
Du hast im Kalenderjahr ein gewisses Bruttoeinkommen. Darauf hast du über das ganze Jahr einen gewissen Steuersatz Steuern bezahlt.
Am Jahresende (bzw. am Anfang des Folgejahres) machst du deine Lohnsteuererklärung.
Dabei rechnest du alle Beträge, die du über das vergangene Jahr aufwenden mußtest, um dieses Bruttoeinkommen zu erziehlen, zusammen. Zum Beispiel Bewerbungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Fahrten auf Arbeit (Pendlerpauschale), Büromaterialien, Arbeitskleidung, beruflich bedingter Wohnungswechsel etc. zusammen. Das nennt sich "Werbungskosten".
Diese Kosten (plus anteilig noch andere: "Sonderausgaben" und "Außergewöhnliche Belastungen") werden von deinem Jahresbruttogehalt abgezogen, und damit errechnet sich dein "tatsächliches Einkommen". Davon wird die zu zahlende "tatsächliche" Steuer errechnet und du bekommst den Differenzbetrag ausgezahlt.
Ebenso verhält es sich mit der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, die sich ja in ihrer Höhe an der gezahlten Lohnsteuer orientieren.
Im Prinzip ist es so, daß der Betrag, der deine Ausgaben ausmacht (und für den du ja einmal Steuern gezahlt hast -> in deinem monatlichen Bruttogehalt) jetzt nachträglich "steuerfrei" gestellt wird und du bekommst diese zuviel gezahlten Steuern zurück.
Demzufolge kannst du nie mehr ausgezahlt bekommen, als wie du im Kalenderjahr Lohnsteuern gezahlt hast. 
Aus dem Grunde bekomme ich zum Beispiel für 2005 "nur" 427 € zurückgezahlt, obwohl ich bei meinen Aufwendungen wesentlich höher käme. Ich habe eben 2005 nicht mehr Steuern an Vater Staat gezahlt.
Da ich bemerkt habe, daß du deine Steuererklärung mit der WISO-Software machst, dann nutze (auch wenn's manchmal nervt) als etwas Unerfahrener das Multimedia-Interview. Habe ich anfangs auch gemacht, vor allem, wenn einige Sachgebiete Neuland waren. Schließlich will man ja nix vergessen und alles rausholen, was geht.
Ich hab zum Beispiel meine Ehescheidung (Gerichtskosten) und meinen Unfall (da er auf dem Weg von der Arbeit war) als "Außergewöhnliche Belastung" abgesetzt. Der berufliche Anteil an einer Rechtsschutzversicherung ist auch (als Werbungskosten) ansetzbar.
Tatsächliche Fahrtkosten mit einem Privat-PKW anzusetzen, lohnt meist nicht, wenn man nicht penibel Fahrtenbuch geführt hat und nicht alle Rechnungen vorweisen kann. Mein Mini (gekauft 98) ist zum Beispiel beim Fiskus schon 2002 abgeschrieben gewesen. Somit kann ich die normale Wertminderung pro Jahr nicht ansetzen. In der Kilometerpauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer ist die aber mit drin...
Ansetzen kannst du auch (ohne konkrete Nachweise, bis auf die monatlichen Rechnungen) Telefon-, Handy- und Internetkosten, und zwar pauschal 20% der tatsächlichen Kosten. Das rechnet dir die Software einfach und spielend aus.
Und falls du dir 2005 einen Computer gekauft hast, so ist dieser auch absetzbar. Rede mal mit deinem Arbeitgeber, ob er dir vielleicht bescheinigt, daß du diesen aus rein dienstlichen Gründen angeschafft hast. Und damit kannst du dann auch alle Verbrauchsmaterialien (CD-Rohlinge, Druckerpatronen, -papier) sowie diverse Aufrüstungen (RAM, Festplatten etc.) steuerlich absetzen.
Habe ich alles schon durch und der Fiskus hat noch nicht mal näher nachgefragt...
So, diese Beratung war kostenlos, weil, ab 2006 darfste Steuerberatungskosten eh nicht mehr ansetzen... 
hmmmm
Edit Steffen: für dich lohnt sich diese Steuererklärung (wie für jeden anderen auch, der Steuern zahlt) sicher ganz besonders. Da du evtl. vom Finanzamt eine wöchentliche Heimfahrt zu Muttern (falls das dort noch dein Hauptwohnsitz ist) anrechnen kannst. Hat das Chemnitzer Finanzamt dem Uwe mal zugestanden, als sie davon ausgingen, er hätte ne Nebenwohnung in Leipzig. Weil er ja in Chemnitz gemeldet ist.