Hinweis 2 auf Zahlungen vom Staat fehlen: Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
ZitatFür all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auf das Mädel trifft nun leider nur noch letzteres zu.
Da es aber hier nur noch um eine Erwerbsminderungsrente geht, muß man erwerbsgemindert sein. D.h., wenn ihr die Miezekatze ein Bein abgebissen hat, kann sie ja per Rollstuhl durchaus noch einen Bürojob ausüben.
Außerdem ist dies staatliche Rente eher ein Zubrot und bemisst sich, wie jede staatliche Rente nach dem Einzahlungszeitraum und den eingezahlten Beiträgen.
Außerdem wird heutzutage diese Erwerbsminderungsrente nur noch "zeitweise" bewilligt, d.h. nur für 1,5 Jahre, danach muss man sie wieder neu beantragen (ist nicht weiter schlimm, nur einfach wieder das Formular ausfüllen), und das jedesmal nach 1,5 Jahren.
Und per Gesetz wird die zeitweise Erwerbsminderungsrente auch erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintreten der Erwerbsminderung gezahlt, weil der Staat davon ausgeht, dass man erstmal 6 Monate krankgeschrieben sein wird, bevor man den Rentenantrag stellt.
Ich persönlich bekomme nach 25 Beitragsjahren und einer teilweisen Erwerbsminderung monatlich gerademal 340 € Erwerbsminderungsrente vom Staat. Davon kann man nicht leben. Also muß man sich was dazuverdienen.
Dafür gibt es aber dann wieder Hinzuverdienstgrenzen, und wenn man da nur einen Euro drüber liegt, halbiert sich gleich die ganze Rente.
Also ist die private Absicherung, wenn man es sich denn leisten kann, unabdinglich.