Auf Kostenvoranschlag abrechnen - noch möglich?

  • Aaargghh :scream: Da hat mir doch gestern so ein *zensiert* beim Rückwärtssetzen den Nebelscheinwerfer ins Grill gedrückt. Hab' ihm angeboten, ein neues Grill und 'nen Scheinwerfer selber dranzuschrauben, mit 150 Euronen wär er dabei. Geht ned, wär ein Geschäftswagen, er bräuchte zumindest 'nen Kostenvoranschlag.
    Meine Frage in dem Zusammenhang: Kann man eigentlich noch mit der gegnerischen Versicherung auf Basis diesen Kostenvoranschlags abrechnen oder braucht man heute eine richtige Rechnung?
    Mein Männe hat vor ein paar Jahren erst noch auf Gutachterbasis einen Schaden an seinem Daimler abgerechnet, weil in Eigenregie repariert. Er musste lediglich nachweisen, dass der Wagen repariert wurde (was uns der Gutachter auf einem Foto mit Datum bestätigte). Und die Mehrwertsteuer hatten sie ned bezahlt, weil sie ja auch ned angefallen sei. Gilt das alles heute auch noch oder gibt's noch mehr zu beachten?

    91er Vergasercooper. Einer wie keiner...:cool:

  • Zitat

    Kann man eigentlich noch mit der gegnerischen Versicherung auf Basis diesen Kostenvoranschlags abrechnen

    Ja, sog. fiktive Abrechnung, Schadenbetrag allerdings ohne MwSt.

    (Wenn der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist, dann wird dafür aber die MwSt. erstattet.)

    Also ab zu Rover und veranschlagen lassen. ;)

  • Nicht ganz, hab das grade hinter mir.

    Also, Du kannst den Kostenvoranschlag von Rover oder nem unabhängigen Gutachter machen lassen (den würde ich empfehlen), dann anhand des Gutachtenwertes abrechnen und bekommst die Summe exklusive MwSt. Falls der Gutachter einen Ausfallschaden ansetzt, kannst Du den noch geltend machen, wenn Du die Reparatur nachweist, bei mir hat ein Foto mit der aktuellen Bildzeitung im Bild gereicht. Ist eigentlich der Stoßstange nix passiert?

    Ich hatte übrigens auch nen Frontschaden, allerdings war der etwas gravierender als Deiner. Falls Du Fragen hast, meld Dich per PN.

    Sonnige Grüße

    Calaidos ;)

    "Ich bin nur der Koch!"

    Und hier gibts mehr von den Strolchen

    Hier von mir

  • Falls Du selbst reparierst (oder ein "Nachbar" Dir hilft) kannst Du auch die MwSt. für die Ersatzteile einfordern.
    Dafür genügt eine Kopie der Teilerechnung.

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

  • Danke für die Auskünfte, Leutz. Hat sich aba erledigt. Typ war heute da und hat die 150 Euronen abgedrückt. Ohne Rechnungen ohne Alles. Hat sich wohl erkundigt, was das bei Rover so kostet... :D

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