Stimmt nicht so ganz.....
Hier mal ein Ausschnitt des Landratamtes in einem süddeutschen Landkreis.
Zitat:
- gültiger Bericht der letzten Hauptuntersuchung
(Achtung: Falls dieser nicht vorliegt, erhalten Sie zwar ein Kurzzeitkennzeichen, die Fahrt wird Ihnen aber beschränkt auf die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk beziehungsweise in den angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück. Beachten Sie bitte auch, dass die Zulassungsbehörde des Fahrzeugstandorts zuständig ist, wenn die gültige Hauptuntersuchung fehlt!)
Tschö MKFünnef