ist ja jemand , der Einzelabnahmen unterschreiben darf, weil er besondere Kenntnisse haben muß und deshalb auch soll.
Der könnte bei einem vermuteten Material (oder auch bekannten), einer gegebenen Materialstärke und einem Blick auf die Schweißung einer Stahlfelge im Verhältnis zur auftretenden Last sicher ganz viel beurteilen.
Nun aber kommt das 'a b e r', und da hat der Prüfer zu 100% Recht.
Aus Erfahrung ist bekannt, daß jede/r alles oder mindestens sehr viel genehmigt bekommen möchte, um den zuvorigen (!) Anbau zu legalisieren.
Und das Ganze soll möglichst mit 150 Euro auch bezahlt sein.
Nun macht ein gutwilliger Prüfer das und vergißt dabei oder ignoriert, daß wir in einer Welt der Regressrechtssprechungsmentalität leben.
Das bedeutet, daß sich ganz plötzlich im Falle eines Schadens, niemand mehr an seinen vorherigen intensiven Wunsch noch erinnern kann und meint, daß das doch aber dann der Ingenieur gar nicht hätte freigeben dürfen. Dazu sei er doch Ingenieur, um das beurteilen zu können.
Klar habe man mit der Felge fahren wollen, aber man sei Drucker und eben kein Ingenieur.
Ob aber eine geprüfte Stahlfelge mit Zertifikat dann auch am Bordstein zerbrochen wäre und der Fahrer tot, der zuvor unkontrolliert schnell um die Verkehrsinsel herum abbog und auf den Bordstein prallte, d a s müßte dann der Ing. nachweisen, wenn er nicht ein Leben lang eine 2. Familie ernähren möchte.
Nein, kein Horrorszenario !
Nur etwas überzeichnet, weil eine Karrikatur besser offensichtlich macht, was im Alltag immer wieder einmal paßiert.
Deshalb sind viele Prüfer zurückhaltend.
Zudem werden alle Einzelabnahmen über das Rechnersystem von der Zentrale aus nachverfolgt oder sind zumindestens nachverfolgbar, und der Prüfer muß im Zweifel auch intern Fragen beantworten.
Andreas Hohls