Die Frage ist berechtigt, aber auch nicht Mit '1+1=?' zu beantworten.
--Grundsatz: Alle gewünschten Änderungen/Verbesserungen sollten auch einem Sicherheitsgedanken Rechnung tragen.
--Es gibt meiner Kenntnis nach keine DIN-Vorschrift (diese 'Kenntnis' ist allerdings nicht auf dem neuesten Stand, Änderungen also denkbar)die das Splitter-- und Bruchverhalten von glasfaserverstärkten Kuntstoffen bei Verwendung an Kraftfahrzeugen regelt.
Ersatzweise wird daher mit der DIN Norm 52306 gearbeitet, welche Kugelfallversuche an Sicherheitsscheiben für Fahrzeugverglasung regelt.
Und gemäß dieser Vorschrift gibt es keine gesicherten Erkenntnisse zum Bruchverhalten.
--Entflammbarkeit hingegen ist über DIN 53438 geregelt.
Und da entsprechend obigem fragwürdigem Bruchverhalten es ein nicht auszuschließendes Risiko bei Seitenaufprallituationen gibt, ist es die Frage, ob das Risiko lohnt.
Risiko- / Gewinnabwägung :
In Ermangelung einer guten GfK-Tür wurde ein Logikvergleich unternommen, der nicht weit von den tatsächlichen Gegebenheiten entfernt sein dürfte.
--Ein neuer Nachbaumetallkofferdeckel eines Innocenti B39 wiegt 5.22 Kilo. Ein g u t e s (deutsches Produkt) Exemplar eines solchen Deckels 3.6Kilo = 69% = 31% Erspanis.
--Ein neue Blechrohbautür (noch nicht erleichtert, was aber möglich ist) wiegt 8.86 Kilo.
Nimmt man nun eine 31%ige Ersparnis an, dann gewinnt man pro Tür 2.75Kilo = 5.5 Kilo total.
Fazit: Für eine relativ kleine Gewichtsersparnis unter 10 Kilo ein eventuelles Sicherheitsrisiko in Kauf zu nehmen ist nicht sinnvoll, was natürlich jeder für sich persönlich entscheidet.
Entsprechend stünde diese Maßnahme ganz am Ende aller denkbaren Maßnahmen zur Gewichtsersparnis.
Andreas Hohls