Im Grunde ist es müßig eine Diskussion bis zum Ende zu führen, wenn es nur darum ginge, alle Teilnehmer zu überzeugen.
Diese Frage 'darf ich, oder darf ich nicht' wird aber immer wieder in Verbindung zum Beispiel mit dem hinteren Hilfsrahmen gestellt und somit ist es von übergreifendem Interesse, vermute ich.
Also:
Direktor Dipl. Ing. Fromund Kaup vom TÜV Bayern e.V. führt aus in der Publikation 'Schweissen an Kraftfahrzeugen', Herausgeber TÜV Bayern e.V.,in dem Abschnitt 'C Instandsetzungsschweißen', was eine Korrosionsreparatur zweifelsohne ist,
1.1. Schweißen an bauartgenehmigungspflichtigen Teilen oder Teilen, die für die Verkehrssicherheit maßgeblich sind
(was auf das Produkt 'Hilfsrahmen' gewiß zutrifft)
Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen Fahrzeugteile, die für die Verkehrssicherheit entscheidend sind...........................nicht instandgesetzt werden, sondern müssen durch neue ersetzt werden.
Durch Instandsetzungsschweißungen an diesen Teilen erlischt die Baurtgenehmigung.
Nun ist der Erscheinungstag 1982 für viele Leser hier sicher schon 'antiquarisch', jedoch haben sich Bestimmungen dieser Art in der geübtebn Praxis eher verschärft, als daß sie liberaler geworden wären.
Und zudem ist es ja auch wohl eher nur von populärwissenschaftlichem Interesse 'wo das denn eigentlich steht', denn die bisherigen Beiträge wiesen ja wohl mehrheitlich aus (auch von professionellen Blechbearbeitern wie 'MINI T'), daß die Vernunft diese Handlungsanweisung ohnehin nahelegt.
Und damit ist es dann von dieser Seite hier auch gut zu diesem Thema.
Andreas Hohls
P.S.: Sehe gerade nach Einstellung (die Bearbeitung dauerte durch ständige Unterbrechung sehr lange) den Beitrag von 'Stefan Estate'. Ja, das könnte durchaus sein, daß durch modernere Schweißmethoden von 1982 bis jetzt, 2006, eine Instandsetzungsschweißung zum Beispiel bei Abrißen oder nach Überbeanspruchungen möglich würde. Sicher aber nicht, weil Korrosion die Struktur des Nebenrahmens angegriffen hat. Und ganz sicher in jedem Falle nur mit zertifiziertem Schweißer, bei ausgebautem Rahmen usw.
Über Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens wäre genausowenig nachzudenken, wie über ein Kosten/Nutzen Verhältnis.