Eigentlich ist das hier eher Gegenstand einer persönlichen Kommunikation, aber da sie den öffentlichen Weg gewählt haben, antworte ich gerne öffentlich.
SELBSTVERSTÄNDLICH ist das nicht einfach und exakt aus diesem Grunde hatte ich vorgeschlagen unter Zuhilfename des Fahrzeughomologationsblattes vozugehen, um eben die technisch relevanten Daten nicht schätzen zu müssen, sondern nachlesen zu können.
Auch ich halte es für absolut unabdingbar, daß die Ingenieure mit ihrem Sachverstand bei der Prüfung arbeiten und nicht nur Zahlen der Prüfziffern und Papiere vergleichen.
Sollten Sie sich als u.U. heute TÜV-Beschäftiger angegriffen gefühlt haben, so täte mir das Leid.
Wie überall gibt es auch dort solche und solche.
Mir ist nur allzugut in Erinnerung (und das ist nur 1 Beispiel vieler anderer, die möglich wären) vom TÜV um eine Expertise gebeten worden zu sein, welche Fahrwerke und Bremssysteme beim MINI als vergleichbar anzusehen wären.
Der Grund war, daß eine Felge geprüft wurde und die Kollegen dort nicht alle denkbaren Typen testen wollten.
Soweit so gut und sachlogisches Vorgehen.
Ich fragte indes (obwohl mich das nichts anging) , welche Dimension diese Felge habe (es war eine unfahrbar große) und ob sie das Fahrverhalten denn getestet hätten?
"Ja, schon ein wenig zappelig."
In dieser Expertise, die ich übrigens kostenlos erstellte, wies ich jedoch zusätzlich zu dem wonach ich gefragt war daraufhin, daß ich von einer positiven Begutachtung dringend abraten würde, da eine solche Dimension in ungeübten Händen und unter ungünstigen Umständen bis hin zu lebensgefährlich sei.
Ich habe nicht einmal eine Eingangsbestätigung meiner Arbeit bekommen, es sei denn einen Dank für kostenloses Tun.
Grund (vermutlich):
Natürlich sollte positiv beschieden werden, denn nur ein Kunde der etwas davon hat gibt gerne viel Geld für Prüfungen aus.
Viel Geld bezahlen und ein 'Nein' zur Antwort bekommen ermutigt nicht zum nächsten Projekt.
Nun hatte man dort aber ein Problem, denn der , den man für 'beschlagen' genug hielt, um diese Brems-- und Fahrwerksexpertise zu erstellen, der riet genau von der positiven Begutachtung ab.
Was dann, wenn nun später ein Unfall mit solch einem Rad passiert und die Umstände sind entsprechend und es hätte sich auch noch irgendwie rumgesprochen, daß zuvor gewarnt worden war.......!?
Die deutsche Regressrechtssprechung läßt da viele Sachen vorstellbar werden.
Langer Rede kurzer Sinn:
Ich denke nicht, daß ich gesagt hätte es sei einfach !
Ich denke es ist eine wichtige Entscheidung, weil genau wie Sie sagen, am anderen Ende muß man auch kontrolliert im Tal wieder ankommen, was häufig schwerer ist als 'hoch'.
325Kilo ungebremst für heutige Scheibenbremsautos (im Vergleich mit dem damaligen 1000er MKIII mit Trommeln rundum und 350KG), sowie 425KG gebremst , das sollte sich nach meinem Dafürhalten in einem vernünftigen Rahmen bewegen.
Aus diesem Grunde wies ich an anderer Stelle daraufhin, daß der 'd'-Wert für die maximale Anhängelast beim MINI zu vernachlässigen sei, da er der Kupplung Gewichte erlaube, die der MINI in der Regel nie ziehen = auch bremsen könne.
In diesem Sinne hätte ich innerhalb unserer Ansichten eher Eintracht als Zwietracht erwartet !? D'accord ?
Im Übrigen sind Sie mir in dieser Hinsicht zeitlich um Einiges voraus, da ich in Bezug auf Homologationsabteilung bei British Leyland noch Namen wie Korb, Lippold, Kauert-Behrend und Kramer erinnere. Die sind dann aber wohl gut 10 Jahre nach Ihrer Zeit, da ich erst 1975 mit dem MINI in Kontakt kam.
Andreas Hohls
Und noch ein P.S.: In meinem Beruf berate ich Menschen/Kunden hinsichtlich technischer Umrüstungen und rate von diversen Dingen dringend ab, obwohl sie erlaubt sind.
Möchte der Kunde es dann trotzdem, dann schicke ich ihn zur Konkurrenz. Leben tun wir eigentlich aber eher nicht vom Wegschicken sondern vom Verkaufen. Vielleicht ein glaubhafter Beleg dafür, daß wir es uns nicht so leicht machen.