--Wenn es um rechtliche Konsequenzen von diesem oder jenem geht, dann sollte man juristische Kommentare wirklich Rechtsanwälten überlassen, denn nur die dürfen und können das !
--Tatsächlich sind 'öffentliche' und auch 'nichtöffentliche' Rechtsberatungen sogar bei Strafandrohung nichtbefugten Personen verboten.
--Mit Hinblick auf o.g. Beitrag 'Chrischan' ist zumindestens festzustellen, daß der Rechtskommentar auch noch falsch ist und daher Leser verunsichert.
--Zum Erlöschen des Versicherungsschutzes muß es einen ursächlichen Zusammenhang geben zwischen dem Teil, was die Betriebserlaubnis erlöschen ließ und dem tatsächlichen Unfallhergang !
--Der an der C-Säule festgeschraubte Innenraumlüfter (nicht geprüft und nicht eingetragen) wird beim Vorfahrtnehmen keineswegs den Versicherungsschutz erlöschen lassen, sicher aber die Betriebserlaubnis, es sei denn der verstärkte Wind im Auto hätte zu tränenden Augen mit Sichtbehinderung geführt.
Der nichtabgenommene Endschalldämpfer hat gleichzeitig genausowenig mit der Vorfahrtsnahme zu tun, es sei denn er sei so laut (sind aber einige zugelassene Endtöüfe auch, leider), daß man den nahenden Verkehr nicht mehr bemerken konnte(wenig wahrscheinlich).
Aber -- siehe oben-- mehr wissen Rechtsanwälte, nur ist eben dieser ständig wiederkehrende Slogan:"Da verfällt aber ...."
einfach falsch.
Andreas Hohls