Wenngleich das hier sicher nicht der Platz ist, jurisitische Grundsatzdebatten zu führen und außerdem Rechtsanwälte für Rechtsberatungen zuständig sind, so muß dieser in aller Endgültigkeit platzierten Aussage doch widersprochen werden.
Und zwar:
1. ALLE fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile müssen eingetragen werden (lt. Gesetzt).
2. Streitigkeiten kann es geben, ab wann 'festverbunden' anfängt.
3.Aber auch schon ein Hundeklemmgitter (ob das dann wohl noch wirkt?) für den Laderaum kann als festverbunden angesehen werden.
4. Also gehörte auch ein an die Beifahrertür geschraubter Zuatzaschenbecher aus dem Kaufhaus zu den 'festverbundenen' Teilen die a) eingetragen = geprüft sein und werden müssen und b) dann gemäß vorheriger Aussage die Betriebserlaubnis zum Erlöschen brächten.
A b e r
5. Gibt es dann noch das Rechtsinstitut des sogenannten 'Ursächlichen Zusammenhanges' der nämlich gegeben sein muß, um den Versicherungsschutz erlöschen zu lassen.
W e i l,
6. Fährt man in der Kurve einen Fußgänger vom Gehsteig, weil einem das nichteingetragene Lenkrad entglitt, dann ist der sicher gegeben.
7. Passiert Gleiches, dann wird die nichteingetragene Dachantenne dafür nicht genügend sein.
Ich denke SO IST DAS !
P.S.: Und jetzt einen Ausflug in das Kommerzielle: Wir verkaufen viele Dinge nicht, obwohl sie eine TÜV-Zulassung haben, WEIL wir Sicherheitsbedenken hegen gegenüber diesem positiv 'geprüften' Teil. Das sollte zu denken geben, denn ein jedes Handelsgewerbe lebt vom Verkaufen und nicht vom Wegschicken !
Andreas Hohls