Hi,
habe die Frage mal an unseren Umweltminister weitergeleitet und eben folgende Antwort bekommen:

Leo.
Jedes bereits produzierte Fahrzeug - egal, wieviel es verbraucht - ist energetisch günstiger als ein Neuwagen: Man muß die Gesamtenergiebilanz betrachten, also auch die Energie, die bereits für die Produktion verbraucht wird. Dann kann man mit einem neuen (womöglich erst zu produzierenden) Fahrzeug niemals sparsamer sein als mit einem bereits vorhandenen ...
[*]Der 2,5 t Cheyenne bekommt eine grüne Umweltplakette; er ist ja auch viel sauberer und weniger umweltschädlich als der Kleinwagen aus dem Jahr 1996 (den oben genannte ältere Dame fährt), deswegen wird dem Kleinwagen ja auch die Plakette verweigert 
[*]Die Energieeffizienzklasse bezieht sich auf die Masse eines Fahrzeugs. Damit ist ein schwerer SUV in der Klasse A oder B eingeordnet, der Kleinwagen, der lediglich halb so viel Energie bei Produktion und Betrieb benötigt, in Klasse C. Aber beide können 4 Personen befördern!
Schon anhand dieser Beispiele zeigt sich, dass die das Auto betreffende Umweltpolitik eine reine Lobbysache ist, mit Umweltschutz aber rein gar nichts zu tun hat.
Sehr geehrter Herr Sachon,
für Ihre E-Mail an Herrn Bundesminister Altmaier, in der Sie Gedanken zur Energieverbrauchskennzeichnung von PKW (PkwEnVKV) äußern, danke ich Ihnen vielmals. Herr Altmaier bat mich, Ihnen zu antworten.
Die PkwEnVKV ist eine Umsetzung der EU Richtlinie 1999/94/EG, die ich zu Ihrer Information beifüge. Gegenstand der Richtlinie und der Verordnung ist die Kennzeichnung der Energieeffizienz von Neuwagen. Die Richtlinie betrachtet nur die Abgasemissionen von Personenkraftwagen. Die Emissionen aus Produktion und Verwertung, neben anderen Emissionen, die ebenfalls anfallen, werden nicht erfasst.
Inwieweit es grundsätzlich sinnvoll wäre, die Emissionen aus der Produktion in die Kennzeichnung zu integrieren, ist fraglich. Der Aufwand, diese Emissionen mit hinreichender Genauigkeit zu erfassen, ist erheblich. Derzeit werden so arbeitsaufwendige Untersuchungen nur im Rahmen von Forschungsprojekten geleistet. Darüber hinaus muss die Energiekennzeichnung von Pkw auf der Basis genormter Prüfverfahren erfolgen; diese liegen bislang nur teilweise vor. Ihre Annahme, dass ein altes Fahrzeug immer energieeffizienter ist als ein neues, ist übrigens nicht richtig: Wenn das neue Fahrzeug deutlich energieeffizienter betrieben werden kann als das alte, dann wird der Energieverbrauch für die Produktion ab einer bestimmten Kilometerleistung kompensiert.
Ziel der PkwEnVKV ist eine verbesserte Verbraucherinformation. Die PkwEnVKV berücksichtigt die Masse eines Fahrzeugs als geeigneten Bezugsparameter. Dieser Bezugsparameter wird auch in der EU Verordnung zur Minderung der CO2-Emissionen bei PKW verwendet. Die Masse eines Fahrzeugs korreliert gut mit der Segmentzugehörigkeit. Durch diesen Ansatz erhält der Verbraucher also eine zielgerichtete, differenzierte Infor-mationen über die Effizienz der Fahrzeuge in den jeweiligen Fahrzeugsegmenten, in der sich das Fahrzeug befindet. In der Regel interessiert sich ein Verbraucher, der beispielsweise einen Kleinwagen erwerben will, nicht für die Energieeffizienz eines SUVs und umgekehrt; der Verbraucher möchte wissen, wie effizient die Fahrzeuge in dem Segment sind, für das er sich interessiert.
Der Bezug auf einen Parameter ist nicht ungewöhnlich. Energieeffizienzbewertungen beinhalten in der Regel relevante Bezugsparameter des zu bewertenden Produktes. Beispielsweise wird bei Kühlschränken das Volumen und bei TV-Geräten die Größe des Bildschirms berücksichtigt; bei Häusern und Wohnungen wird die Effizienz auf den Quadratmeter Wohnfläche bezogen. Bei Fahrzeugen ist die Masse geeignet, u.a. weil sie für den Energieverbrauch relevant ist.
Strategisch hat der gewählte Ansatz den Vorteil, dass er Anreize für alle Fahrzeugsegmente setzt die Effizienz zu verbessern. Ein Hersteller möchte möglichst in jedem Segment der Klassenbeste sein und wird folglich eine gute Einstufung anstreben.
Die Verordnung sieht eine Überprüfung nach 3 Jahren vor. Dann wäre ggf. zu entscheiden, ob es inzwischen neue Erkenntnisse über besser geeignete Bezugsparameter gibt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. K-H Zierock
Dr. Karl-Heinz Zierock
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat IG I 6
Postfach 12 06 29 / D 53048 Bonn
Telefon: 03018/305-2479
Fax: 03018/305-4590
eMail: Karl-Heinz.Zierock@bmu.bund.de