Die Polizei kann nur den reinen Bremsweg anhand der schwarzen Spuren der Reifen ausmessen, aber nicht den Anhalteweg. Da haben die Vorredner recht. Exakt ermitteln läßt sich das aber nur durch ein unfallanalytisches Gutachten (habe ich gerade hinter mir), das aber nicht billig ist. Der Rechtschutz übernimmt so was, weil es zur Beweissicherung dient. Dein Fahrzeug muß/sollte aber von einem Gutachter angeschaut werden, um den Zustand möglichst exakt zu fixieren. Ebenso muß der Zustand des anderen Fahrzeug möglichst genau festgestellt werden. Der Straßenzustand (Wetter) ist auch wichtig. Aus all diesen Spuren/Daten lassen sich dann recht genau die relevanten Geschwindigkeiten errechnen.
Aber soweit ich informiert bin, bist Du seit letztem Jahr sowieso mit einem Schuldanteil von 20 % aufgrund der sog. Gefährdungshaftung dabei (also nur, weil du selbst auch mit einem Auto gefahren bist, Punkt).
Such Dir einen guten Rechtsanwalt oder laß Dir von Deiner Auto-Haftpflicht-Versicherung einen nennen. Die sind nämlich auch interessiert daran, den gegnerischen Schaden nicht bezahlen zu müssen. Die haben sogar die Verpflichtung ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Zur Wertermittlung Deines Autos (Gutachten) zählen auch Zustand, Verbesserungen, Reparaturen, Neuteile etc. Nur der Schwacke- oder DAT-Wert reicht niemals. Rechnungen hast Du noch?