Also ich bringe dem mal etwas entgegen.
Ich hatte vor zwei Tagen erst wieder ne Sondereintragung und kam auch mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung daher.
Da lachte mich der TÜVPrüfer nur an und meinte ich solle doch bitte mit einem Gutachten von einer anerkannten Prüfstelle wiederkommen.
Da so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ja von immer nur von der Herstellerfirma entschieden wird. Nicht aber von einem anerkannten Sachverständigerigenuer.
Außerdem währen reifentests von nöten welche meist von den Firmen eingespart werden. Angeboten wird aber trotzdem.
Er sagte mir eine Eintragung aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheiningung ist nicht möglich sondern nur mit Gutachten.
Bezüglich der 165/55 Reifen habe ich mich auch beim TÜV Prüfer erkundigt.
Die 165/55 er Reifen Weisen einen Kleinen Reifendurchmesser auf.
Was eine Verfälschung des Tachos zur folge halt. (der Reifen dreht sich schneller)
-Aufgrund dessen ist eine Tachoanpassung notwendig.
- Außerdem eine aufwändige Messung beim TÜV mit dem Sachverständiger zusammen.
-Sonderabnahme durch den TÜV
Aufgrund dieser Fakten habe währen meiner Meinung nach die 165/60 Reifen
die bessere Lösung.
Markus