Also hab nochmal nachgeschaut...
Klar ist, dass du n Versicherungssschutz brauchst. Selbst wenn du die Schlider hast, die noch nicht abgestempelt sind, kannst zu zur Zulassungsstelle fahren, musst aber die Schilder montiert haben.
Beim TÜV sieht es so aus, dass du deine Schilder brauchst und nen Versicherungsschutz, somit darfst du fahren.
Siehe STVZO §23 (4) so in der Mitte...hier der Auszug...
...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
:p jetzt zufrieden...jetzt kann auch unsere Rennleitung sagen was sie will...