Beiträge von minigramm
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Hi!
Falls noch Bedarf besteht, "Rennsemmel" hat 2006 erfolgreich eine GDW eingetragen bekommen:
https://www.mini-forum.de/showpost.php?p=374793&postcount=15
Grüße,
Kristof -
Die Minis in Ba-Wü brauchen keinen Nachrüst-Kat für die Umweltzone .Solange es "offiziell" keinen gibt gilt da eine Ausnahmegenehmigung bei "Nichtnachrüstbarkeit"

Siehe auch hier. -
Neuigkeiten für Stuttgart:
Zitat von www.stuttgart.deAlles anzeigen
Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich für eine Ausnahmeregelung erfüllen?Das Fahrzeug ist nach dem 1. Januar 1971 und erstmals vor dem 1. November 2007 auf den Halter zugelassen und die Nachrüstung ist technisch nicht möglich, da sie aktuell nicht angeboten wird (Nachweis durch Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation).
(Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1971 entfällt die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung.)
oder
Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht möglich, da zum Beispiel Kosten der Nachrüstung höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs (Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation zum Zeitwert und den Nachrüstkosten ist erforderlich) und es ist kein anderes, geeignetes Kfz auf den Antragsteller zugelassen.
Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
Es gibt eine Allgemeinverfügung und Einzelfallgenehmigungen. Sofern Sie in den Bereich der Allgemeinverfügung fallen, benötigen Sie keine Ausnahmgenehmigung im Einzelfall und müssen deshalb auch keinen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Sie müssen jedoch die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen, wozu auch der jährlich neu einzuholende Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit des Fahrzeugs zählt.
Wer fällt unter die Allgemeinverfügung?
Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
* Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
* Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen,
* Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,
* Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,
* Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.Welche Nachweise sind dazu Voraussetzung und mitzuführen?
Für Fahrzeuge, deren Fahrten unter diese Allgemeinverfügung fallen, ist die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation mitzuführen. Die Bescheinigung des Herstellers allein genügt nicht.
Für Oldtimer nach § 2 Nr. 22 FZV (ohne H-Kennzeichen) ist das Gutachten nach § 23 StVZO oder eine Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation über das Vorliegen des Gutachtens mitzuführen. Die Bescheinigung des Herstellers genügt nicht.
Ausländische Oldtimer können den Zeitpunkt der Erstzulassung mit den Fahrzeugpapieren nachweisen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Einzelgenehmigung erhalten?
Bei Vorliegen einer besonderen Härte können mit einer Einzelfallprüfung Ausnahmegenehmigungen für Fahrten zu und von bestimmten Einrichtungen erteilt werden, die zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen erforderlich sind, insbesondere für
* notwendige, regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialyse-Patienten),
* Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖV ausweichen können,
* Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, wie zum Beispiel
*
o die Belieferung und Entsorgung von Baustellen,
o die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen,
* Einzelfahrten aus speziellen Anlässen.Wenn die Nachrüstung oder ein Ersatz des Fahrzeuges zu einer Gefährung der wirtschaftlichen Existenz führen sollte, ist dies beim Antrag auf Einzelgenehmigung glaubhaft zu machen.
Quelle: http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_top_11021.htmDas heißt in meinen Augen Freiheit auch für die Vergaser oder?:D
Kosten sind 53 Euro jedes Jahr...
Grüße,
Kristof -
Such mal nach dem englischen Begriff "antlers".
Eines der ersten Google-Ergebnisse:
http://www.cargetups.com/
Grüße,
Kristof -
Super, vielen Dank!
Dann werde ich mal die Augen aufhalten...
Wenn ich für 500 Euro einen bekommen sollte, is noch gut Budget für ne Urlaubsverlängerung übrig:D -
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Bei Ebay ist auch grade einer mit Baujahr 1978 drin: Puck
Sollte Mini-tauglich sein, da gebremst und 380kg.Ps: Ist nich meine Auktion etc...;)
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Danke für eure Hilfe!
Werde mich dann mal bei weiter auf die Suche machen und gegebenenfalls hier erfolg vermelden;-)
Hoffentlich finde ich eins bevor mein Neffe seinen Führerschein hat:D
grüßles -
Hallo!
Da ich vor einiger Zeit nen Job als Lieblingsonkel bekommen habe, bin ich nun auf der Suche nach einem richtigen ersten Auto für meinen Neffen.
Welches das sein muss is natürlich völlig klar:D
Nun meine Frage an die Eltern, Onkels, Tanten und sonstige sich mit Kinderdingen Befassenden:Gibt es ein Mini-Bobby-Car?
Das einzige, das ich bislang gefunden habe is eins von nem NewMi

Import aus England wäre kein Problem...Grüßle,
KristofP.s.: Es muss auch nich bis Weihnachten da sein;)
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Die Jungs in dem Forum empfehlen für Spanien "yoigo". Da kostet das Inet angeblich nur 1,40 Euro am Tag.
Gibts z.b. hier.
Grüßle,
Kristof -
ich kann auch nich wirklich spanisch, hab aber bei telefon-treff.de eventuell was passendes gefunden:
Zitat von telefon-treff.deAlles anzeigen
von Vodafon ES gibt es eine Prepaid Karte auf der man ein Datenkonto
einrichten kann. War gerade einen Monat auf Gran Canaria und konnte
mit mein Sony-Handy und Laptop prima über UMTS surfen.Es stehen 3 BONO SESSION als Nachladung zur Verfügung:
1.) Básico 20€ = 100BONO SESSION = bis zu 25 MB
2.) Avanzado 40€ = 800 BONO SESSION = bis zu 200 MB
3.) Premium 60€ = 4096 BONO SESSION = bis zu 1 GB (kein Schreibfehler, 1GB = 1000 MB)Karte kaufen, aufladen und dann SMS an die 207 mit dem
Inhalt:
C BAS für 20 €
C AVA für 40 €
C PRE für 60 €Abfragen der verbrauchte Session nur über Online-Anmeldung.
Guthaben für Telefon *134#
Alles natürlich ohne Gewähr;)
Vielleicht hilfts dir ja trotzdem weiter...
Grüßle,
Kristof -
Zitat von 1.4Turbo
Mein lokaler Anbieter ist für mich der günstigste, wenn ich bei verivox schaue.
Da ist das E wie einfach auch in der Trefferliste dabei...
Vielleicht weiter unten in der Liste;)
Könnte sein das der günstigste Tarif des Lokalen nich deren Standardtarif ist, den E wie einfach um 1 Cent unterbietet...;)Grüßles
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Zitat von 1.4Turbo
Wo ist da der Haken?
Es ist eine Tochter von E.ON. Quasi das Congstar der Energiebranche - aber es muss ja nich stören dass man nen Monopolisten weiter unterstützt...:pMich würde stören:
1. Es sind 24 Monate Vertragslaufzeit
und vorallem:
2. es ist immer nur günstiger als der LOKALE GRUNDVERSORGER d.h. Standardtarif der Stadtwerke!!
3. Da gibt es einige Überregionale Anbieter die billiger sind.
E.ON versucht damit lediglich Kunden zu halten, die jetzt wechseln wollen, weil das Thema grade durch Funk und Fernsehen geht.
<Sarkasmus>
Den einen Cent können die sich nach belieben bei den Durchleitungsgebühren wieder reinholen undZitatScheis.. auf die Umwelt,
is immer nen guter Ansatz wenns noch billiger geht und kein AKW vor der eigenen Haustüre steht... Oder noch besser Atom-Strom aus der Ukraine das is ja weit weg und die sind ja für ihre Reaktorsicherheit bekannt...
</Sarkasmus>Aber es gibt sogar ÖKO-Strom der noch billiger ist als der E-wie Einfach-Quatsch der da grade verkauft wird...

In diesem Sinne...
Am besten selber Vergleichen bei verivox.de und das gesparte Geld durch Mini fahren in CO2 umwandeln;-):D -
Auf http://www.autofriedhof.ch/ gibts noch einige Bilder mehr davon

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Habs bei bmu.de leider nicht gefunden drum für die die Juristisch können hier unter 3.
Bzw. im:
dritten Absatz der Änderung zu §6 in der ersten Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zitat von Dr. Angela MerkelMit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel -
...und diy-schwaben gibts infos zum selber machen hier:
https://www.mini-forum.de/showthread.php?t=16423
und hier:
http://members.tripod.de/minoller/basteltacho.htm
grüßle
kristof -
Hat schon mal jemand was von der Bagatellregelung gehört?
Zitat von heise.de"Zweifelhafter Trost: Für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die höchstens 2000 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone fahren, oder Privatautos mit maximal 500 km gilt eine Bagatellregelung, die allerdings die Führung eines Fahrtenbuches voraussetzt."
ich würde mich damit abfinden können jedesmal aufzuschreiben wenn ich die zonengrenze passiere;)
weiter gehts damit:
Zitat von heise.de"Auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit darf eine Rolle spielen, und zwar dann, wenn die Nachrüstung eines Fahrzeugs technisch nicht möglich ist oder der Besitzer sich eine Neuanschaffung nicht leisten kann – das gilt zum Beispiel für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Welche Beispiele es noch geben wird, ist jedoch bisher unklar."
steht hier auf heise.de (ist jetz nich unbedingt das fachblatt für sowas;) )
bald ist die totale verwirrung erreicht

oder sollte ich etwa doch meine altersversorgung in gutmannkats anlegen:Dgrüßle, kristof
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hi,
vielleicht hilft dir der thread hier.
Grüßles -