Beiträge von KLAS

    Thorsten?Da ist ne einstell-Schraube dran.Man stellt doch nicht über den Bautenzug die einspritzanlage ein.

    doch, genau das macht man. nur so stellt man an der DK rum, bzw den gaszug ein.
    die einstellschraube ist nur fürs einstellen des leerlaufreglers. ohne aufforderung seitens microcheck/testbook sollte man die schraube nicht anfassen.
    ist der gaszug nicht richtig eingestellt kommt es vor das der leerlaufregler nicht richtig arbeiten kann.

    wohl nicht baugleich, wenn deiner einen kondensator hat und der andere nicht ;)
    ein 93er und ein 95er können auch baugleich sein.
    andererseits kann einer mit EZ 95 auch gut ein BJ 94 oder gar älter sein.

    normal wird so ein kondensator verbaut um störungen rauszufiltern (zumindest erklären andere hersteller das so, die auch bei elektronischer zündung einen kondensator verbauen). soweit ich weiß nur bei den früheren, weil sie irgendwann gemerkt haben das er überflüssig ist.

    sicher das beide BJ 95 sind? und nicht "nur" EZ 95?

    ist ein kondensator, einige haben ihn, andere nicht. problemlos laufen sollte er egal ob mit oder ohne.

    wenn er sich öfter so verhält sollte man mal ein testgerät anschließen und alle tests durchlaufen lassen.
    das wunderbare steuergerät kann nämlich nicht zaubern ;) zb wenn falschluft durch die krümmerdichtung kommt

    ach, und der gaspedalschalter ist bei der MEMS 1.3 sehr wichtig

    Ich bin mir nicht sicher, was unter "Sicherung gegen unbefugte Benutzung" und "Diebstahlsicherung" zu verstehen ist. Theoretisch ist für mich schon ein abgeschlossenes Auto gesichert.

    da hilft der gesetzgeber weiter. in der StVZO sind entsprechende beispiele aufgeführt.
    nicht anerkannt werden zb türschloss, bremsenschloss, alarmanlage.
    anerkannt werden lenkradschloss, getriebeschloss, schalthebelschloss, panzerzündspule. in einigen bundesländern kann auch ein batteriehauptschalter anerkannt werden.

    dazu etwas hintergrund für diese regeln: ursprünglich ging es bei der sicherung gegen unbefugtes benutzen nicht um diebstahlschutz, sondern sollte verkehrsverstöße und schwere unfälle mit gestohlenen fahrzeugen eindämmen

    berge wälder hübsche frauen also alles was ihr net habt ;)

    wer brauch schon berge? die versperren nur die sicht aufs meer.
    alles andere haben wir im überfluß ;)


    natürlich kann man auf den schutz gegen unbefugte benutzung verzichten. allerdings würde ich es mir von der versicherung schriftlich geben lassen das die gesetzliche vorgabe nicht erfüllt wird. sonst steht man im falle eines diebstahls und womöglich einer crashfahrt im regen.
    aber sowas passiert ja nicht, wir leben ja in einer guten welt ....

    ich als nicht elektrikgenie habs geschaft das über einen kippschalter zu machen :)

    und an der batterie hab ich so ne schraube die wenn sie weg ist den strom unterbricht

    dann wundert mich nicht das die elektrik bei deiner möre verbastelt is ;)

    bau doch deine sperre auf elektromechanisch um :D dann brauchst keinen schlüssel

    ... eigentlich müßte ja nur die " selbstmischende 2 K-Lack Spraydose " erfunden werden :rolleyes:

    Metro

    ... warum gibts die nicht ????? :madgo::madgo::confused:

    gibts/gabs mal, meines wissens nur als klarlack, war recht teuer und die dose mußte verbraucht werden nach den "knacken" weil der lack auch in der dose aushärtet.
    gleichen prinzip wie zb beim 2K bauschaum. da ist in der dose auch ein kleiner behälter der "geknackt" werden will, und der schaum is nach 20 minuten durchgehärtet (auch in der dose, mit hoher wärmeentwicklung wenn da noch zu viel drin ist)

    einfach loch rein = keine zulassung mehr
    weiterhin gibts die vorschrift das lampen nur das können dürfen wo für sie gemacht sind. und zusatscheinwerfer sind normal keine begrenzungsleuchten (normal standlicht genannt).
    andererseits darf man 2 sätze begrenzungsleuchten haben, solange ein satz davon in den scheinwerfern ist.
    allerdings sind die dachscheinwerfer beim lkw oft arbeitslampen, für die ganz andere regeln gelten