Zitat von minifahrer a.D.Glaube, das ist nur Deine Auslegung. Im Internet findet man folgendes:
Wenn ein Fahrzeug mit Gurt ausgerüstet ist,ist der Gurt anzulegen....egal welches Bj....
Der Stichtag für das Vorhandensein der Gurte im Fahrzeug ist der 1.4.1970 (Tag der Erstzulassung) davor müssen keine Gurte montiert/nachgerüstet werden. Sind aber Gurte vohanden (auch in einer Heckflosse von '66, müssen sie angelegt werden - Zubehörstatus gilt dann nicht mehr (Zubehör muss nicht gebraucht werden wenn vorhanden _ war mal so eine Grauzone....)
was gibt es daran auszulegen
das Gesetz besagt eindeutig das vorgeschiebene Gurte anzulegen sind
und im Internet steht vieles das nicht ganz richtig ist, und nur weil es mehrfach erscheint wird es noch nicht richtiger
sollte ich trotzdem falsch liegen, hätte ich gerne den gestzlichen Beweis dafür