Leider wird an keiner Stelle klar, welches der Fragehintergrund ist.
Vermutlich aber Legalisierungsfragen einer Fahrzeugänderung.Da es dann immer eine Einzelabnahme sein wird/würde, ist der Hinweis zum Bertone (120L) schon sehr wichtig.
Festgestellt werden müßte, welchen Hauptbremszylinder (Querschnitt) der hatte im Vergleich zur fraglichen eigenen Bremse. Dann noch die Quadratmillimeterzahl der Oberfläche des Belages der Klötze, sowie fragliches Gesamtgewicht und potentiell erreichbare Geschwindigkeit.Das wären die zu beurteilenden Eckdaten, s o w i e die Frage der aufzuwendenden Pedalkraft !
Dazu gibt es klare Vorschriften in den Zulassungsbestimmungen, damit eben auch eine 50Kilo Frau die Bremse noch ausreichend treten kann, oder ein eher schwächer geratener Mann.Andreas Hohls
Hintergrund ist die Legalisierung eines 1300er Aggregates in einer 1000er Karosse, aber ohne BKV (zumindest bei mir der Gedanke).
Hat denn ein 1000er Bj. 88 einen kleineren Hauptbremszylinderqerschnitt, als z.B. ein 1275 GT oder ein Vergasercooper?
Die Bremsscheibe und die Klotzgröße wäre hier ja gleich und das einzige was (wenn der HBZ gleich groß wäre) sich hier ändert, ist die aufzuwendende Pedalkraft.
Ich habe mit einem TÜV Ingeneur hierüber schon diskutiert. Zuerst wollte er den BKV definbitiv sehen, während der Diskusion meinte er, wenn ich ihm ein Fahrzeug bringe, welches die Serienzulassung ohne BKV hat wäre das auch möglich.
Wenn ich jetzt die Info bekommen würde, ob der HBZ beim GT 1275 oder Vergasercooper gleich groß dem 1000er sind, würde ich nochmal mit ihm reden und nachfragen inwiefern wir das mit der aufzuwendenden Bremskraft feststellen können. Vielleicht wäre das ein Lösungsweg.
Ich denke das wäre dann auch im Sinne vom Marcus (CrazyNatty) :thumpsup: