Abschlepper die zum Unfall oder wegen Verkehrsbehinderung oder aus sonstigen Gründen von der Polizei gerufen werden sind von Sonntags- Fahrverbot ausgenommen.
Eure lange Nase möchte ich mal sehen wenn ihr mit dem Hänger auf der BAB und am Auto eine Panne habt und der ADAC kommt und sagt
"heute ist Sonntag da darf ich keinen Hänger zu ihnen nach Hause bringen nur Werktags."
Matze
Hi Matze,
richtig, Abschlepper, Rettungsdienste usw. sind ganz klar vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Aber nur solange sie im Einsatz sind. Und das sind sie, solange liegengebliebene Fahrzeuge (Verkehrsbehinderungen) aus dem Verkehrsraum zum Standort des Abschleppdienstes/Polizeihof/TÜV gebracht werden.
Wenn die dann 200 km das Fahrzeug zu Dir nach Hause fahren, dann ist das ein Speditionsauftrag und dann fällt er definitiv unter das Sonntagsfahrverbot.
@ svenismk2
Das mit verbaut muß auch funktionieren, hab ich mir mittlerweile auch überlegt.
Aber mir ist noch ein Gedanke durch den Kopf gegangen. In Kabel 1 oder so kommt immer so ne Sendung von wegen Achtung Kontrolle (oder so ähnlich) und ich erinnere mich, daß da vor kurzem ein Polizist mal gesagt hat, um ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen, bedarf es einen Sachverständigen vom TÜV, außer es sind augenscheinliche gravierende Mängel mit bloßem Auge zu erkennen.
Da Dir der Hänger stillgesetzt wurde, ohne einer Überprüfung der Bremse und ohne einen Sachverständigen, da würde ich die Strafe nicht bezahlen sondern mit einem Anwald das bereden. Eigentlich sollte da die Staatskasse sogear für den Heimtransport aufkommen. Vor allem auch, weil der Verleiher sicher ist, daß die Bremse in Ordnung ist.
Das einzige, worauf Du halt sitzen bleibst, ist das Fahren ohne TÜV. Die Punkte und Strafe bekommt der Fahrer.
Und als eigenes Erlebnis vor über 20 Jahren. Bin mit nem Kumpel in einem "Schrottkarren" unterwegs gewesen. Polizei hat uns angehalten. kurze Liste: Außenspiegel fehlte, etliche Durchrostungen, kein Warndreieck, kein Verbandskasten, kein TÜV und noch ein paar Kleinigkeiten. Die Polizisten glaubten nicht an die Verkehrssicherheit des Wagens und wollten diesen aus dem Verkehr ziehen. Auch hier würde umgehend (es war Sonntag) ein TÜV Termin gemacht und die Poizei eskortierte uns zum TÜV. Ergebnis:
Das Fahrzeug hätte keinen neuen TÜV bekommen, aber es war dennoch so verkehrssicher, daß wir damit sogar wieder nach Hause fahren durften. Mit der Vorgabe, das Fahrzeug binnen 4 Wochen erneut zum TÜV vorzuführen oder abzumelden. Das letzterer wurde dann draus, er wanderte auf den Schrott. Und es wurde von der Polizei kontrolliert.;)