Der Umbau MUSS innerhalb der ersten 10 Lebensjahre des fahrzeugs passiert sein! Die von Andreas Hohls geschilderte Problematik trifft MINI-Leute im Raum Rhein/Main bereits jetzt!
Lieber René, leider ist das alles nicht ganz so richtig wie du es schreibst. Also zügle deine Wortwahl etwas. Es kommt selten vor, dass ich dem Metro Recht geben muss, aber hier hat er 100%ige Zustimmung.
Die Umbauten müssen Zeigenössisch sein, das musst du nachweisen, dann kannst du das Auto auch heute umbauen und die Änderungen eintragen lassen. Gesetzt den Fall sie sind noch eintragungsfähig und nicht durch anderslautende Gesetze und Vorschriften mittlerweile unzulässig.
In Kurzfassung: was es damals gab und was umgebaut wurde geht heute auch noch und das H ist trotzdem zulässig.
Beispiel: Der Umbau eines Mini auf Lotus/Ford TC Motor gab es damals (70er Jahr) schon einmal, also geht das heute im Prinzip auch noch und es ist durch Bildmaterial nachweislich Zeitgenössisch.
Eine Sichtcarbon Flipfront dagegen wird eher auf Unverständis stoßen - lackiert kannst du sie dem TÜV aber als Kunststofffront verkaufen und GfK Fronten waren vor über 30 jahren auch schon üblich, zumindest im Rennsport.
Auf die "Zeitgenössisch-Regelung" gehen auch die Repliken bekannter Fahrzeuge, die ebenfalls trotz Bj 2007 ein H anerkannt bekommen. Hier wären Porsche 356 oder AC-Cobra Repliken bekannte Beispiele.
dietmar