H-Anforderungen:
Auspuffanlage
· Nur originale Auspuffanlagen oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl) können positiv begutachtet werden.
· Zudem kann eine Fremdanlage, die optisch etwa der Originalanlage entspricht, akzeptiert werden, wenn sich daraus keine Änderung des Geräusch-/Abgas- und Leistungsverhaltens ergibt.
· Umbauten generell nur auf zeitgenössisches Zubehör. Die Vorschriftsmäßigkeit gem.StVZO muß gewahrt bleiben.
· Die Nachrüstung mit einem Katalysator ist grundsätzlich möglich.
Also alles mal wieder nach Lust und Laune des TÜV - Prüfers
Inno-Uwe
der nächste erzählt Dir wieder was anderes...