Zitat von hannes86Aber nu is doch überall ABE drauf, und der vorbesitzer hatte auch kein prob beim TÜV...
Was ist da drauf bitte?
Zur Auswahl stehen ![]()
KBA-Nummer (z.B. KBA4711)
ECE-Typzeichen (z.B. E1 in einem Kreis)
EWG-Typzeichen (z.B. E1 in einem Quadrat)
Diese Genehmigungszeichen dokumentieren aber nur, dass für die so gekennzeichneten Eintrichtungen der Nachweis für die Einhaltung technischer Mindestanforderungen erbracht wurde, welche selbige für den Straßenverkehr zulassen.
Sie ersetzen keine Eintragung oder ABE!
Zitat von MiniGPAuf den Rückleuchten ist nur ein E-Prüfzeichen drauf, welches die Benutzung/den Anbau legitimiert sogar ohne Eintragung (mein ich).
Eingetragen werden muss ein Teil auch mit Prüfzeichen immer, es sei denn es hat eine ABE, oder eine EU-Genehmigung (EWG-Prüfzeichen).