Eben nicht.
Wenn der Kunde Laie ist, dann muss der Versicherer bezahlen. Außer das GA ist laienerkennbar falsch. Subjektbezogener Schadenbegriff ist hier das Stichwort.
Kürzt der Versicherer, was er nicht darf, und der Rest beläuft sich auf 1-200€, dann ist das der Streitwert, nach dem sich das Honorar für den Anwalt berechnet. Es ist nicht immer möglich, dass man einen Anwalt findet, der für diesen Kleinbetrag arbeitet.
Jeder so wie er möchte, ich rate meinen Kunden immer direkt zum Anwalt.
Und nur, weil ein Versicherer etwas nicht darf, heißt noch lange nicht, dass er es nicht trotzdem macht.
Ich suche es noch mal raus, aber das Amtsgericht Frankfurt sagte zum Thema Anwalt schon 2014 sinngemäß: „ …lässt es geradezu fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“
Das spricht Bände.