Ich habe aber auch noch eine Frage an die Übrigen hier. Es geht um meine Anmeldung. Ich habe ein Kennzeichen reserviert und auch schon drucken lassen. Die eVB-Nummer von der Versicherung habe ich auch schon.
Kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren, sofern ich den direkten Weg dorthin nehme? Deckt die eVB also Fahrten mit nicht gestempelten Kennzeichen ab?
Hab ich vor drei Wochen erst hinter mir. Ich brauchte im Landkreis RV erst eine Vorabzulassung (ca. 2,70€) um dann mit meinen online gemachten Kennzeichen am Mini zum Tüv und dann wieder zu Zulassungsstelle zu fahren.
Für die vorabzulassung hätte ich aber nicht zur Zulassungsstelle fahren dürfen.
Die Berechtigung zum Kennzeichen drucken hatte ich zwar aber die Zuordnung wo das Kennzeichen hingehört fehlt ja bis zur Vorabzuteilung.
Versicherungsschutz besteht idR. ab dem Tag der Zulssung. (Mit den alten zum Mini gehörenden Schildern hättest fahren dürfen)
Fast alle Oldtimerversicherungen verlangen einen Erstwagen/Hauptwagen, und beschränken die jährliche Fahrleistung. Teils ist ein Gutachten nötig...
Vergleichen und selbst abwägen!
Die gängigsten Versicherungen fand ich auch in irgendeiner Klassiker-Zeitschrift...