Beiträge von JensRatzlaff

    @ Nils,
    sorry bin nur für die StVO/StVZO/StGB etc zuständig. Was die Berufsgenossenschaften im einzelnen aushecken, kann sich keiner komplett merken. Verstöße gegen diese Bestimmungen, soweit sie dann nicht irgendwo in den o.g. Gesetzen auftauchen, werden von der Rennleitung auch nicht geahndet. .. will heißen, wenn du in eine Kontrolle gerätst, wird dich niemand nach einer Warnweste fragen. Das Nichtmitführen hat allenfalls in versicherungstechnischer Hinsicht Konsequenzen, da ist die Rennleitung nicht zuständig.
    Jens

    Ich auch, habe alles andere infragekommende bereits getauscht(Nicht wegen des Knackens) nur die Antriebswellen sind noch alt. Wenns demnächst Scheiben vorne gibt, muß ich die Wellen mittauschen, ich denke, dann ist das Knacken weg
    Jens

    Schön, dass euch mein Heimatrevier mit den vielen Kurven gefallen hat.
    Im Übrigen fanden wir es auch wieder super. Die Organisation, die Strecke und auch das Ziel, wirklich alles super. Vielen Dank für euere Mühe. Sogar Petras Sonnenbrille:cool: hat gewirkt, so daß Petrus nicht anders konnte und den Wasserhahn gelegentlich nur hat tröpfeln lassen. Das geht bei uns im Bergischen leider auch ganz anders, hier werden die Kinder bereits mit Regenschirm geboren:(.
    Also Freunde, vor nach der Ausfahrt ist vor der Ausfahrt. Auf ein Neues im Herbst, wir freuen uns drauf!
    Barbara & Jens

    Zitat
    @Leyland, ich würde mit dem H-Kennzeichen nirgendwo die Haube aufmachen, der erste Polizist der in der Materie Ahnung hat (glaube nicht das es keine Polizisten gibt die auch Autos restaurieren) zieht dir die Papiere ein und nimmt den Mini zum nächsten Tüv.


    Hmm, räusper, also hast recht, es gibt schon welche, die sich damit auskennen:D;)
    Jens

    Ich kann deinen Ärger gut verstehen, möchte trotzdem etwas dazu sagen. Dass ein Anhäger verkehrsunsicher ist, nur weil er seit 4 Monaten TÜV-überfällig ist, wäre schon ungewöhnlich.. oder sollte die letzte HU 11/2007 fällig gewesen sein? Eine Auflaufbremse zu prüfen ist recht einfach. Wenn sich die Kupplung nicht einschieben läßt, so ist die Bremse unwirksam. Bei der nun fälligen HU wird genau das u.a. geprüft. Sollte sich heraustellen, dass die Bremse in Ordnung ist, so müssen die einschreitenden Beamten einiges erklären, auch ihrem Chef gegenüber.
    Maßnahmen der Polizei sind zu jeder Zeit überprüfbar. Es steht dir frei, dies mittels einer Beschwerde bei der zuständigen Polizeidienststelle zu tun. Anforderungen von Abschleppern liegen generell nicht im Einflußbereich der Streifenwagenbesatzung. Sie teilen der Leitstelle lediglich mit, wo sie sich befinden. Diese wählt dann den zuständigen Abschleppdienst aus. Wenn der ASD in nur 10 min. vor Ort war, sei froh, es hätte auch viel länger dauern können. Das der ASD deinen Anhänger auch einfach angehängt hat, ist ungewöhnlich, denn schließlich war der Grund der Untersagung der Weiterfahrt bei dir offensichtlich eben die nicht funktionierende Bremse.
    Das Sonntagsfahrverbot gilt tatsächlich nur für LKW mit Anhänger u. solo-LKW über 7,5t. Wenn dein Zugfahrzeug als PKW zugelassen ist, darfst du Sonntags mit dem Gespann fahren. Neuerdings gibt es allerdings eine Ausnahme: wenn der Anhänger für sportliche Zwecke verwendet wird, z.b. für Rennfahrzeuge, oder Pferdetransporter für Turnierpferde o. ä., dann darf er auch am Sonntag von einem LKW gezogen werden.
    Im Übrigen würde ich auch noch ein Gespräch mit dem Halter des Anhängers führen. Hätte der euch nicht das Gerät mit abgelaufener HU gegeben, so wäret ihr der Steife sicherlich nicht aufgefallen.
    trotzdem einen schönen Sonntag
    Jens

    Ich persöhnlich finde diese ganze " Feinstaub , Stinker weg Aktion " ziemlich daneben . Es wird der ollen Omma mit Ihrem alten Fiat Panda einfach eine weitere Möglichkeit der Bewegungsfreiheit genommen .


    Nicht nur der Omma, In wuppertal soll jetzt auch son Sch... eingeführt werden. Lansam koxxx mich das an, diese Bevormundung.
    Sag mal Metro, gibt für meinen Motor auch son Dings zum saubermachen?
    Lack ist drauf (aufm Auto), man könnte nach der Bremsenumrüstung ja mal über so was nachdenken:rolleyes:


    Jens

    Technisch spricht nichts dagegen, rechtlich schon: Die Schlußleuchte darf lediglich bei Sichtweiten unter 50m eingesetzt werden. Damit verbunden ist dann ein Tempolimit von 50 km/h (Ist weitgehend unbekannt) . Die Nebeleuchten vorne dürfen schon bei schlechter Sicht (auch Regen oder Schnee), auch über 50m eingesetzt werden. Wenn du also beide koppelst, kannst du sie auch nur im Extremfall (Nebel mit Sichtweite unter 50m )verwenden. Es gibt aber auch Kombischalter, die 2-stufig sind: 1. Stufe Scheinwerfer, 2. Stufe Scheinwerfer u. Schlußleuchte.
    Gruß
    Jens

    Hallo Freunde,
    auch von hier aus ein dickes Lob an die Organisatoren, eine gewisse Professionaliät kann man euch nicht absprechen. Für uns war's das erste Mal (und garantiert nicht das letzte Mal) dass wir an der Ausfahrt teilgenommen haben. Wir haben mal wieder neue Ecken unserer Heimat kenngelernt und es war super. Eben lese ich ich dass es 170 km waren, die wir runtergerissen haben, jetzt verstehe ich auch den Protest meines Gehörs und meines Kreuzes. Gerade für die nicht mehr ganz so jungen sollte man die Strecke etwas kürzen. Fürs nächste mal haben wir auch mehr zu essen dabei und ihr stellte am Strteckenrand gelegentlich mal ein Dixiklo auf (Scherz). Leider konnten wir nicht bis Zirndorf mitfahren, da unsere Terminplanung dies nicht zuließ. Trotzdem ein toller Tag mit tollen Autos und netten Menschen, danke. Ich möchte die Idee eines meiner Vorredner noch mal aufgreifen und die Sache mit den Blockern ansprechen. Wäre es in der Tat nicht angenehmer, wenn immer die ersten hinter dem Führungsfahrzeug blocken und sich dann hinten einreihen, bis sie wieder nach vorne gespült werden? Die teilweise brenzligen Überholmanöver würden dann entfallen.
    So, in diesem Sinne bis spätestens zur Frühlingsaufahrt 2009 (Mein Gott ist das noch lang hin)
    Viele Grüße aus Remscheid
    Barbara & Jens