Eine "Normale" Versicherung zaht bei Totalschaden oder Totalverlust nur den Zeitwert. Der liegt definitiv unter 1000€. Egal, ob 20 Jahre alter Mini oder Ford Fiesta. Besser den Wagen per Gutachten in einer Old oder Joungtimerversicherung versichern. Da sollte der Wagen mit dem tatsächlichen "Marktwert" versichert werden. Der "Wiederbeschaffungswert" kann aber mit der Zeit dennoch höher liegen.
Gruß Kek
Das stimmt so aber nicht 
Bei einem schweren bzw, Totalschaden schickt die (haftende) Versicherung einen Gutachter (den man aber nicht akzeptieren muss, Gegengutachten möglich), der die erforderliche Summe zur Behebung des Schadens ermittelt.
Dabei wird auch der aktuelle Zustand des Fahrzeugs (vor dem Unfall) mit in Betracht gezogen (Stichwort Wiederbeschaffungswert bzw. Liebhaberfahrzeuge, nicht in Schwacke...).
Zusätzlich wird das beschädigte Fahrzeug in eine (virtuelle) Restwertbörse gestellt, wo professionelle Schrott-, Gebrauchtwagen- und auch Classiker-Händler auf diesen Unfallwagen bieten.
Auf diese Weise wird der (am Markt erzielbare) Restwert ermittelt, für den Fall, dass der Geschädigte das Auto nicht behalten will. In dem Fall erhält der Höchstbietende den Zuschlag und der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert.
Die Versicherung mindert dann ihren Schaden um den Restwert.
Will der Besitzer das Auto aber behalten (Wiederaufbau), wird der (am Markt erzielbare) Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und dem Geschädigten erstattet.
Das wäre der 100%-Fall, der aber in nur ganz seltenen Fällen angewendet wird 
Kommt es zu einer Prozentregelung wegen Teilschuld, werden vom Wiederbeschaffungswert die entsprechenden Prozente abgezogen. Danach dann der Restwert abgezogen.
Was dann unter´m Strich übrig bleibt, wird dem Geschädigten erstattet;)
Wenn es kein Totalschaden ist, wird von der Erstattungssumme noch die "Märchensteuer" abgezogen, wenn man selbsr repariert und den Auftrag nicht an eine Werkstatt vergibt.
Der Totalschaden war es auch in meinem Fall, als ich mit meinem Vergaser-Cooper (R.i.P.
) nachts in eine ungesicherte Unfallstelle geraten bin. Ich bekam 20% Teilschuld, alleine schon, weil ich mein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt habe...
Die gegnerische Versicherung wollte auf 50/50 hinaus, was mein Anwalt (Spezialist für Verkehrsrecht) sofort niedergeschmettert hat 
Genauso wie 2 weitere Prozentangebote. Die 80/20 hatte er mir aber vorausgesagt 
Auto war technisch top :thumpsup:, optisch eher eine 3-4
:D
Totalschaden (Reparaturkosten als ~5K ermittelt).
Wiederbeschaffungswert 3300€ ermittelt (ich hätte weniger geschätzt, da sogar TÜV 1 Monat überzogen
:D)
Restwert 800€ (Restwertbörse)
80/20%-Regelung = 2640€
Erstattet bekam ich 1840€ und durfte das Auto, bzw. was davon übrig war behalten (Wiederaufbau geplant)
Gekauft hatte ich den übrigens 5 Jahre vorher für 2100 DM mit 30k weniger auf dem Tacho. Nur wurde mittlerweile einiges geschweißt...
Der Sachverständige (von der gegnerischen Versicherung bestellt) war ein Oldie und Youngtimerspezialist vom RW-TÜV Süd 
Zum Thema Teilschuld:
Sie trifft in fast allen Fällen zu, wenn das Fahrzeug bewegt wurde.
Ausnahmen z.B.:
Du stehst an der roten Ampel und es knallt dir einer hinten drauf.
Du fährst auf einer Vorfahrstraße. Jemand nimmt dir die Vorfahrt und fährt dir rein.
Aber Gegenbeispiel:
Du fährst auf einer Vorfahrtstraße. Jemand nimmt dir die Vorfahrt.Du kannst nicht mehr ausweichen und fährst dem anderen rein = Teilschuld, schließlich bist du ja selbst auch gefahren und stellst somit eine potentielle Gefährdung dar.
§1 StVO "frei übersetzt". Man muss so fahren, dass man jederzeit vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis zum Stehen kommen kann....
Der sogenannte Teilschuldparagraph...
Und hier ist dann der gute Anwalt Gold wert 
Gruß, Diddi