Habe gerade das Druckregelventil vor mir, welches Vorder- und Hinterachsbremse regelt.
Denke mal da liegt dann Vorne und Hinten im Verhältnis zueinander immer der selbe Druck an.
Wenn ich da jetzt Vorne 6-Kolbenbremsen reinbaue und Hinten die Trommeln lasse, befürchte ich doch stark dass da das Verhältnis von Vorne zu Hinten nicht akzeptabel wird.
Dieses (fälschlich) als "Regelventil" bezeichnete Ventil regelt nicht, sondern begrenzt nur den Druck zur Hinterachse.
Die korrekte Bezeichnung ist also Begrenzungsventil.
Wie auch Klas schon geschrieben hat, wird ab einem vorgegebenen Druck die HA abgesperrt, damit diese auch bei einer Vollbremsung (im Idealfall) nie blockiert, weil sie sonst das Fahrzeug nicht mehr führen (in der Spur halten) kann.
Bei einem einstellbaren Ventil wird nur der Druck, bei dem das Ventil zu macht, verstellt.
An der VA wird nicht begrenzt, sondern nur vom Pedaldruck "geregelt" ![]()
Baust du jetzt an der VA eine leistungsfähigere Bremse ein, ändert sich dadurch an der HA erst mal garnichts.
Also, wie Klas schon geschrieben hat, erst mal testen, ob überhaupt etwas gemacht werden muss.
Dein TÜVer wird sich mit Sicherheit mit einem einstellbaren Ventil ziemlich schwer tun, denn die sind im Bereich der StVZo definitiv nicht zulässig ![]()
Und das auch mit gutem Grund.
Wenn das Ventil zuletzt bei trockener Fahrbahn so eingestellt wurde, dass die HA gerade eben nicht blockiert und man muss jetzt plötzlich bei Nässe eine Vollbremsung machen...![]()
Und damit hier ein Laie nicht in Versuchung und er, sowie auch andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr geraten, sind sie verboten ![]()
Gruß, Diddi