Zitat von ahnna....die Fahrgestellnummer ...
Tja, und diese Nummer stimmt nicht mit der in den Papieren überein...Es wurde damals ein neuer Brief ausgestellt...
...da die Nummer auf dem Typenschild, die Nummer ist, die in den Papieren eingetragen ist...obwohl das Typenschild ja eigentlich uninteressant ist.
Ist die eingeschlagene Fgst.-Nummer komplett anders als die auf dem Typenschild/im Brief oder gab es eventuell einen (nachvollziehbaren) Schreibfehler/Zahlendreher?
Andernfalls deutet es darauf hin, dass eine andere Karosserie verwendet wurde, um das Auto zu dem der Brief gehört, wieder aufzubauen oder zu reparieren.
Grundsätzlich gilt auch die Karosserie als Ersatzteil und darf (auch gegen eine gebrauchte) ersetzt/ausgetauscht werden. Das ist vollkommen legal. Nur muss in diesem Fall die alte Fgst.-Nummer ungültig (XXXXX) gemacht und die zum Brief passende neu eingeschlagen werden. Dieses kann auch der TÜV/Dekra durchführen, zumindest muss er Anfang und Ende der Nummer mit einem * begrenzen, wenn man die Nummer selbst einschlägt.
Vermutlich hat das der Vorbesitzer "versäumt".
Evtl. könnte es durchaus helfen, wenn eine bekannte/befreundete KFZ-Meisterwerkstatt schriftlich bestätigt, dass die Karosserie z.B. wegen umfangreicher Rost- oder Unfallschäden gegen eine, aus einem Schlachtfahrzeug stammende Karosserie ausgetauscht wurde.
Dann die alte Nummer ungültig machen, die zum Brief passende neu einschlagen (lassen), wieder beim TÜV vorstellig werden und die * einschlagen lassen.
Gruß, Diddi