Beiträge von mignotet

    Preis VB, alles Weitere via PN.

    Kleine Anmerkung, fällt leider immer wieder auf: Die Abkürzung "VB" bedeutet immer noch "Verhandlungsbasis" und wird verwendet, um das Vorhandensein eines Verhandlungsspielraums ausgehend von einem im gleichen Kontext genannten Betrag (z.B. "€1000,00 VB") zu verdeutlichen. Möchte der Verkäufer hingegen in einem Angebot keinen Betrag nennen, da er sich auf diesem Weg einen höheren Verkaufserlös erhofft, sollte entweder die Abkürzung "VS" (="Verhandlungssache") oder der Hinweis "gegen Gebot" verwendet werden.

    Ist doch gar nicht so schwierig.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Probleme bekommt aber höchstens der Anbieter - und nicht der Kunde. Von daher sehe ich das mal ganz entspannt. Prinzipiell halte ich eine Kopie auch nicht unbedingt für einen vollwertigen Ersatz. Aber wenn es tatsächlich in erster Linie um den Informationswert geht oder das Ding ohnehin regelmässig mit öligen Fingern gelesen wird, ist eine qualitativ ordentliche Kopie durchaus eine Alternative.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Hallo zusammen,

    ich biete hier ein unten an A-, B- und C-Säule abgeschnittenes Dach an. Ich hatte mir das ursprünglich mal besorgt, um Teile der Regenrinne zur Reparatur meiner 76er Special-Karosse zu verwenden. Da ich dieses Projekt nun aufgebe, brauche ich das Dach jetzt nicht mehr. Ich habe da auch nix rausgeschnitten.

    Preis: 10 Euro.

    Abzuholen in Bochum.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    "B" steht für Belgien soweit ich mich erinnere.
    "A" für Longbridge und "M" für Cowley.

    Hierzu habe ich auch mal eine Frage:

    Mein 74er Leyland-Innocenti B38/8 hat am Ende der im rechten Stehblech eingeschlagenen Fahrgestellnummer ein "M". Bislang bin ich immer davon ausgegangen, daß dieses "M" für "Milano" steht. In Cowley wurden ja wohl keine Innocentis gebaut. Wurde das "M" für mehrere Werke verwendet? Oder hatte Innocenti dafür einfach ein eigenes Schema?

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Kann man die Schilder bei Dir beziehen? Was kosten die dann?

    Es gibt die Aufkleber z.B. auch hier:

    http://www.ebay.de/itm/3310687911…984.m1423.l2649

    frisch aus Thailand und sogar Portofrei.

    Nachgefertigte komplette Schilder, also incl. Trägerplatte (allerdings in verchromtem Plastik) hatte ich auch schon mal irgendwo gesehen. Soweit ich mich erinnern kann, kamen die von einem französischen Anbieter.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Man sollte sich vergegenwärtigen, daß bei Innocenti in Milano damals bei nicht-typspezifischen Teilen wahrscheinlich das verbaut wurde, was der regionale (italienische...) Zuliefermarkt gerade hergab. Und diese Nummernschildrahmen für das damlige Format der italienischen Schilder (hinten zweizeilig und vorn einzeilig im Zwergenformat, wobei die vorderen für die Export-Versionen obsolet waren) waren nun mal keine fahrzeugspezifische Besonderheit, sondern auch an beliebigen Fiat und Alfa zu finden. Insofern sollte man sich hierbei auch heute durchaus im Teilefundus von Fiat 500 & Co bedienen können. Sollte auch für die runden Seitenblinker gelten...

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Hier hab ich jetzt aber auch eine Frage.
    Den "Export"-Schriftzug rechts schräg auf der Heckklappe habe ich so live noch nie an einem Inno gesehen. Zu welcher Zeit und bei welchen Varianten wurde der verwendet? Nur B39 oder auch B38?

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Man hat mich ja vor dem Verkauf gewarnt, daß ich mich da auf seltsame Kontakte einstellen muss - aber sowas... mal sehen, was da noch so kommt :)

    Das erinnert mich irgendwie an unseren Versuch vor einigen Jahren, eine Eigentumswohnung zu verkaufen. Man glaubt es einfach nicht, wie viele Bekloppte da draußen frei herumlaufen, wenn man das nicht mal selbst erlebt hat. Kein Wunder, daß sich das heute kaum noch einer freiwillig antut und lieber einen Makler beauftragt.

    Ich wünsche Dir (ehrlich) viel Glück bei Deinen weiteren Bemühungen.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Das gleiche Problem müssten doch Besitzer von Faun Krakas haben. Da sitzt man auch mehr drauf als drin und kann eine solche "Sicherung" nirgens sinnvoll befestigen. Von den Dingern dürfte es in DE deutlich mehr geben, als Mokes. Und nicht wenige haben eine Strassenzulassung.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Ich hoffe, das mit der Restwertbörse war kein Fehler. Vorgeschrieben ist das mit Sicherheit nicht. Es gilt der Restwert, den der Gutachter in seinem Gutachten ermittelt und ausgewiesen hat. Es gibt dazu auch mehrere BGH-Urteile. Maßgeblich für die Höhe des Restwertes ist ausschließlich der allgemein zugängliche örtliche Markt. Die Betonung liegt auf ÖRTLICH!
    Der überregional im Internet agierende Restwertaufkäufer zählt mit Sicherheit nicht dazu. Du als Geschädigte bist weder in der Pflicht, höhere Restwertangebote einzuholen noch bist Du für die Abwicklung verantwortlich. Niemand kann Dir vorschreiben, was Du mit Deinem Eigentum (dem beschädigten Auto) anstellst.

    Mit welcher Begründung wird das Gutachten angezweifelt?

    ...der Anwalt meinte halt auch, dass es nicht schlecht wäre der Versicherung aufzuzeigen was die einen für Schrott andrehen wollen und wie gut die Aussagen auf Mobile sind...

    Mir erscheint die Vorgehensweise Deines Anwaltes hier nicht plausibel. Als Geschädigte hast Du Anspruch darauf, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zu beauftragen. Dieser Gutachter ermittelt dann den Schaden und - bei einem wirtschaftlichen Totalschaden - auch den Wiederbeschaffungswert. Sinnvollweise solltest Du einen Gutachter mit Klassiker-Erfahrung wählen, vielleicht den, der auch Dein Wertgutachten angefertigt hat. Sich überhaupt damit auseinanderzusetzen, ob ein von der Versicherung als Vergleich herangezogenes Privatangebot von mobile.de für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes brauchbar ist, geht m.E. schon in die falsche Richtung. Dieser Ansatz der Versicherung ist sowas von neben der Spur, daß darüber gar nicht zu diskutieren ist.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Hallo Patricia,

    ich kann Dir nur raten, nimm Dir einen guten Rechtsanwalt. Versicherungen versuchen halt immer gern, zu regulierende Schäden kleinzurechnen. Ein Wiederbeschaffungswert bemisst sich keinesfalls auf der Basis einer Privatannonce in einem Internet-Marktplatz. Wenn Du ein (aktuelles ?) Zustandsgutachten von einem Classic-Data Sachverständigen für Dein Fahrzeug hast, sollte die Ermittlung eines realisitischen Wiederbeschaffungswertes kein Problem sein. Classic-Data Gutachten gelten üblicherweise auch als gerichtsfest.

    Sofern Du Dich mit den wichtigsten Aspekten des Themas auseinandersetzen willst, kann ich Dir diese Seite empfehlen:

    http://www.unfallschaden-info.de

    Schöne Grüße
    Dietrich