Beiträge von mignotet

    Hallo,

    Du hast Deinen Mini aktuell auch bei eBay eingestellt, es sind auch schon Gebote darauf abgegeben worden. Ich hoffe, Dir ist klar, daß ein Auktionsangebot als VERBINDLICH zu betrachten ist und Du bei einem anderweitigen Verkauf nach geltender Rechtsprechung dem bis dahin Höchstbietenden gegenüber schadenersatzpflichtig bist.

    Und abgesehen vom juristischen Aspekt halte ich es einfach für nicht fair, Auktionen bei eBay vorzeitig zu beenden, wenn man eine Ware anderweitig verhökern konnte. Vielleicht bin ich da altmodisch, aber ich ärgere mich immer wieder über beobachtete Auktionen, auf die ich vor Auktionsende gern bieten möchte und die dann vorzeitig beendet werden.

    Eine Auktion bei eBay ist kein unverbindliches Angebot !

    Die Tatsache, daß eBay das vorzeitige Beenden von Auktionen mittlerweile so einfach ermöglicht (war früher mal anders), macht es nicht automatisch juristisch einwandfrei. EBay stellt nur eine Plattform zur Verfügung. Für die Rechtsgeschäfte, die die Nutzer dort betreiben, ist jeder selbst verantwortlich.

    Hallo Leute,

    schmeißt Doch nicht Marktwert und Wiederherstellungswert durcheinander.

    ein Wertgutachten dokumentiert lediglich den Marktwert eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Begutachtung - abhängig von Zustand und Marktlage. Dies hat nichts mit den konkreten Kosten zu tun, die in die Restaurierung geflossen sind.

    Der Wiederherstellungswert spiegelt hingegen die Summe der belegbaren Kosten (einschließlich Kaufpreis) wieder, um ein Fahrzeug in einen bestimmten Zustand zu versetzen.

    Wenn in einem Wertgutachten für einen Mini ein Wert von mehr als 20.000 Euro bescheinigt wird, dann handelt es sich entweder um einen originalen Cooper S oder dem Gutachter fehlen die notwendigen Kenntnisse zur korrekten Bewertung von Oldtimern.
    Oder handelt es sich nicht um ein Wertgutachten, sondern um ein Wiederaufbaugutachten? Sowas gibt es auch, das ist dann aber ein ganz anderes Thema.

    Was das Thema Versicherung angeht, würde ich auch mal bei OCC anfragen.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Hallo Peter,

    von einem Fahrzeug in meinem Besitz würde ich den Originalbrief selbstverständlich immer behalten. Damit wird die Geschichte des Autos dokumentiert und nur darin ist das Datum der Erstzulassung vermerkt. Selbst wenn der Brief in Deinem Fall aufgrund einer Zulassung im Ausland seine Funktion als amtliches Zulassungsdokument verloren hat, gehört er einfach zum Auto.

    Fahrzeugbriefe werden gern gesammelt, die Motivation ist dabei durchaus unterschiedlich. Entweder aus reinem Interesse an der Historie, das ist sicherlich der Regelfall, oder aber um damit einem vorhandenen Auto eine andere Identität zu geben. Daß sich das meist auf rechtlich extrem dünnem Eis bewegt, will ich hier gar nicht weiter ausführen.

    Daß speziell bei Minis diese Art der Verwertung alter Briefe derzeit recht populär zu sein scheint, ist an den Preisen erkennbar. Momentan werden bei eBay z.B. für B39 Briefe so um die 150 Euro erzielt, für normale 1000er aus den frühen Siebzigern schon um die 80 Euro.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    Einen deutschen Brief hat es also nie gegeben, somit kann auch niemand über dessen Verlust eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Ob je ein Zulassungsdokument eines anderen Landes existierte, kannst Du der Zulassungsstelle auch nicht belegen. Damit hast Du ziemlich schlechte Karten.
    Sollte Deine Recherche in Österreich nicht erfolgreich sein, würde ich mir einfach einen anderen Brief von einem verschrotteten gleichen Auto besorgen und gut ist. Natürlich nur für Sammlerzwecke ;)

    Okay, vielleicht ändert das Alter (1961) und der Auslieferungsort was an der Sache. Geht um meinen VW T1 Bus. Er wurde 1961 gebaut und anschließend nach Österreich ausgeliefert. Dort wurde er auf einem Modelflugplatz als runtergewirtschaftetes Fahrzeug vorgefunden, unangemeldet, weil der Flugplatz ja Privatgelände ist. Ein Liebhaber hat ihn ohne Brief dort abgekauft und an meinen Verkäufer wieder weiterverkauft. Alles ohne den alten Pappbrief, von dem ich glaube das ihn niemand mehr hat.

    Nun, dann sieht es wieder etwas anders aus. Hier geht es jetzt allerdings in erster Linie darum, daß Du der Zulassungsstelle irgendwie belegen kannst, Daß das Auto überhaupt jemals zum Verkehr zugelassen war. Sonst greift wirklich der ganze Kram mit Neuwagenzulassung etc. und du kannst das dann ganz vergessen.

    Gibt es denn vielleicht noch den österreichischen Typschein ? Oder war das Auto auch in Österreich nie zugelassen?

    taucht irgendwann der Originalbrief wieder auf kann dessen Besitzer das Fahrzeug zurückverlangen, ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen.....
    So sollen schon einige aufwendig restaurierte Fahrzeuge nach der Fertigstellung den Besitzer gewechselt haben....
    Muss alles nicht passieren, aber ich würde kein Fahrzeug ohne Originalpapiere kaufen....!

    ganz so einfach ist das auch nicht. Entgegen landläufiger Meinung dokumentiert der Besitz des Fahrzeugbriefes nicht automatisch auch das Eigentum am Fahrzeug. Sofern die jeweilige Eigentumsübergabe dokumentierbar ist, sollte das kein Problem sein. Wenn der Verkäufer einen Vertrag unterschreibt, in dem das Fahrzeug als "frei von Rechten Dritter" benannt wird, hat dieser Verkäufer in einem solchen Extremfall erst einmal das Problem. Einen Haufen Ärger kann das Ganze aber trotzdem machen.

    An einem geklauten Auto kann man allerdings kein Eigentum erwerben, das sollte klar sein.

    nun, legal ist anders. Aber wenn Du schon einen neuen Vertrag mit dem Verkäufer machst, dann bestehe wenigstens auf die Klausel, daß das Auto "frei von Rechten Dritter" ist. Viel Glück bei der Zulassungsstelle!!!

    Noch etwas: früher musste man sich in solchen Fällen zusätzlich auch noch die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom KBA besorgen. Diese bescheinigte, daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Mit der neuen FZV gibt es diese Bescheinigung nicht mehr, die Zulassungsstellen können die Information normalerweise selbst online abrufen. Es kann Dir aber passieren, daß die Zulassungsstelle Dich zunächst zur Polizei schickt, damit man dort im Fahndungscomputer nachschaut und Dir dann (hoffentlich) eine solche Bescheinigung erstellt. Ist nicht bei allen Zulassungsstellen so, aber mir ist das in Bochum letztes Jahr passiert, da der Online-Abruf angeblich nicht funktioniert, wenn nur eine Fahrgestellnummer (und kein Kennzeichen) vorliegt. In meinem Fall handelte es sich allerdings um ein Fahrzeug, welches bislang in Frankreich zugelassen war.

    Schöne Grüße
    Dietrich